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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

E 17.4 Ist sichergestellt, dass die Meldepflichten an die zuständige Behörde erfüllt<br />

werden?<br />

- Eintritt eines Ereignisses nach Anhang VI Teil 1<br />

- Ergänzung der Mitteilung innerhalb einer Woche<br />

E 17.5 Ist ein Plan <strong>für</strong> die Prüfung sicherheitstechnisch bedeutsamer Anlagenteile<br />

E 17.6<br />

E 17.7<br />

vorhanden?<br />

Wie ist sichergestellt, dass im Betriebsbereich die nach Art und Ausmaß der<br />

möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind, um<br />

Störfälle zu verhindern?<br />

- Berücksichtigung betrieblicher und umgebungsbedingter Gefahrenquellen<br />

und Eingriffe Unbefugter<br />

- Beschaffenheit und Betrieb entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik<br />

- Auslegung auch <strong>für</strong> die bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs<br />

zu erwartenden Beanspruchungen<br />

- Maßnahmen gegen Brände und Explosionen<br />

- Ausrüstung mit ausreichenden Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen<br />

- Ausstattung mit zuverlässigen Messeinrichtungen und Steuer- oder Regeleinrichtungen,<br />

erforderlichenfalls redundant<br />

- Schutz sicherheitstechnisch bedeutsamer Anlagenteile vor Eingriffen<br />

Unbefugter<br />

Wie ist sichergestellt, dass im Betriebsbereich die ergänzenden Anforderungen<br />

erfüllt werden?<br />

- Prüfung, ständige Überwachung und regelmäßige Wartung<br />

sicherheitstechnisch bedeutsamer Anlagenteile<br />

- Wartungs- und Reparaturarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik<br />

- Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlbedienungen<br />

213<br />

§ 19<br />

§ 6<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 6

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