OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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Vorwort<br />
<strong>Gesundheit</strong> ist unser höchstes Gut. Der <strong>Gesundheit</strong>sschutz<br />
am Arbeitsplatz ist deshalb<br />
nicht nur ordnungsrechtliche, sondern vor<br />
allem ethische Verpflichtung jedes Unternehmens.<br />
Gesunde Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter sind aber auch Voraussetzung<br />
und Garant <strong>für</strong> die Leistungsfähigkeit eines<br />
Unternehmens, <strong>für</strong> die Qualität seiner<br />
Produkte und Dienstleistungen und damit<br />
<strong>für</strong> den wirtschaftlichen Erfolg.<br />
Arbeitsschutz sollte daher nicht nur als<br />
Verpflichtung, das Vorschriften- und<br />
Regelwerk zu erfüllen, bewertet werden,<br />
sondern als Ziel in die Unternehmenspolitik<br />
einbezogen werden. Dies umso mehr, als der<br />
<strong>Gesundheit</strong>sschutz und die <strong>Gesundheit</strong>sförderung<br />
am Arbeitsplatz im Zuge der<br />
Unternehmensinnovation und der damit<br />
angestrebten Verbesserung der Leistungsfähigkeit<br />
und Kreativität der Beschäftigten<br />
eine neue, über die Erfüllung<br />
gesetzlicher Vorschriften hinausgehende<br />
Bedeutung erlangen wird. Optimales Instrument,<br />
<strong>Gesundheit</strong>sschutz und <strong>Gesundheit</strong>sförderung<br />
der Beschäftigten systematisch<br />
und erfolgreich im Unternehmen<br />
umzusetzen, ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem.<br />
Eine Projektgruppe des Staatsministeriums<br />
hat deshalb das Occupational Health- and<br />
Risk-Managementsystem (<strong>OHRIS</strong>) entwickelt<br />
und erprobt und im Band 1 dieser<br />
Schriftenreihe im Einzelnen dargelegt.<br />
Die Konzeption des <strong>OHRIS</strong> war Grundlage<br />
<strong>für</strong> die Entwicklung von Eckpunkten des<br />
Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung,<br />
der obersten Arbeitsschutzbehörden<br />
der Bundesländer, der Träger der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung und der<br />
<strong>Bayerisches</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung,<br />
Familie, Frauen und <strong>Gesundheit</strong><br />
München, im Mai 2000<br />
Barbara Stamm<br />
Staatsministerin<br />
Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung<br />
von Konzepten <strong>für</strong> Arbeitsschutzmanagementsysteme.<br />
Auch die vom<br />
Länderausschuss <strong>für</strong> Arbeitsschutz und<br />
Sicherheitstechnik (LASI, Gremium der<br />
Landesgewerbeaufsichtsbeamten der<br />
Länder) beschlossene Spezifikation zur<br />
freiwilligen Einführung, Anwendung und<br />
Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen<br />
(AMS) stützt sich<br />
auf <strong>OHRIS</strong>.<br />
Ein zentrales Element des <strong>OHRIS</strong> ist die<br />
innerbetriebliche Überprüfung der Erfüllung<br />
der gesetzlichen und weitergehenden<br />
betrieblichen Vorgaben im Arbeitsschutz<br />
sowie der Funktionsfähigkeit des Managementsystems<br />
in turnusmäßig durchzuführenden<br />
<strong>Audit</strong>s. Mit dieser Eigenüberwachung<br />
sollen die Überprüfungen durch<br />
die Aufsichtsbehörden nicht ersetzt, aber<br />
von Detailprüfungen hin zur Systemberatung<br />
und -prüfung fortentwickelt werden.<br />
Die Projektgruppe hat, wie im Band 1 der<br />
Schriftenreihe angekündigt, das Konzept<br />
<strong>für</strong> die innerbetrieblichen Prüf- und<br />
Regelkreise sowie die Grundsätze und<br />
<strong>Prüflisten</strong> <strong>für</strong> System- und Complianceaudits<br />
entwickelt und im vorliegenden<br />
Band 2 dokumentiert. Damit steht den<br />
Betrieben ein systematischer Fragenkatalog<br />
<strong>für</strong> die Bewertung des<br />
Arbeitsschutzmanagementsystems zur<br />
Verfügung. Diese <strong>Prüflisten</strong> können aber<br />
auch in Betrieben ohne Arbeitsschutzmanagementsystem<br />
als Instrument zur<br />
Überprüfung und Bewertung der<br />
Arbeitsschutzsituation Verwendung finden.<br />
Georg Schmid<br />
Staatssekretär, MdL<br />
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