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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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8. Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe durch innerbetriebliche Überprüfung,<br />

Überwachung und <strong>Audit</strong>s<br />

Die bestimmenden Elemente eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind<br />

- die Festlegung von „Arbeitsschutz und Prävention“ als unternehmenspolitische Leitlinie und<br />

als Unternehmensziel,<br />

- die laufende, betriebsinterne Überprüfung und Überwachung sowie turnusmäßige <strong>Audit</strong>ierung,<br />

ob das Unternehmensziel erreicht wurde und<br />

- die Durchführung der aus der Überprüfung und <strong>Audit</strong>ierung abgeleiteten Korrektur-, und<br />

Verbesserungsmaßnahmen.<br />

Mit der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems soll eine konsequente Stärkung der<br />

Eigenverantwortung der Betriebe unter dem Leitgedanken „self responsible care“ Platz greifen. Die<br />

Betriebe überprüfen und auditieren selbst, mit mindestens gleicher Intensität und in kürzerem<br />

Turnus als die Aufsichtsbehörden die Einhaltung der <strong>für</strong> den Betrieb einschlägigen<br />

ordnungsrechtlichen Arbeitsschutzvorschriften und der weiteren, im Rahmen einer umfassenden<br />

Prävention als Unternehmensziel festgelegten Arbeitsschutzvorgaben. Diese eigenverantwortliche<br />

Überprüfung soll die ordnungsrechtliche Überwachung durch die Aufsichtsbehörden nicht ersetzen;<br />

sie kann aber, entsprechend dokumentiert, unter der Voraussetzung „funktionaler Äquivalenz“ (vgl.<br />

Abschnitt B Nr. 8) und nach Absprache mit den Aufsichtsbehörden substituierend an die Stelle<br />

staatlicher Detailprüfungen treten und einzelne Berichtspflichten ersetzen.<br />

Die innerbetriebliche Überprüfung erfolgt durch drei Prüf- und Regelkreise (Abbildung 4), und<br />

zwar<br />

- durch den Prüf- und Regelkreis „Überprüfung, Überwachung“,<br />

- durch den Prüf- und Regelkreis „Bewertung“ und<br />

- durch den Prüf- und Regelkreis „<strong>Audit</strong>ierung“.<br />

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