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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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B 2.11<br />

B 2.12<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Systemteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Mögliche Betriebsstörungen und Notfälle<br />

- werden präventiv durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, gemeinsam mit<br />

den Beauftragten ermittelt und dokumentiert<br />

- werden durch die Planung und Festlegung von vorsorglichen Abwehrmaßnahmen verhindert oder in<br />

ihren Auswirkungen begrenzt<br />

- werden in Notfallplänen beschrieben, die den<br />

� Beschäftigten bekannt gegeben werden<br />

� betriebsinternen oder externen Rettungsdiensten bekannt gegeben und <strong>für</strong> diese bereitgehalten werden<br />

- werden durch regelmäßige Übungen der Abwehrmaßnahmen anhand der Notfallpläne mit<br />

� den Beschäftigten<br />

� den betriebsinternen und externen Rettungsdiensten<br />

in ihren Auswirkungen begrenzt<br />

Die Führungskräfte und die Beschäftigten<br />

- sind über die Bedeutung und die Grundzüge des Arbeitsschutzmanagementsystems informiert<br />

- kennen die <strong>für</strong> ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und<br />

ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz<br />

- haben die <strong>für</strong> ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche<br />

Qualifikation im Arbeitsschutz<br />

- werden regelmäßig<br />

� über mögliche Gefährdungen und Risiken<br />

� über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen<br />

� über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen<br />

an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen<br />

- werden zu den in einem Schulungsplan ermittelten und festgelegten Themen im Arbeitsschutz geschult<br />

- bestätigen die Teilnahme und Kenntnisnahme der Unterweisungen und der Schulungsmaßnahmen<br />

- kennen und nutzen die Möglichkeiten<br />

� im Rahmen des Vorschlagswesens den Arbeitsschutz zu verbessern<br />

� aufgrund von Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veranlassen<br />

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