OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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B 2.11<br />
B 2.12<br />
<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />
Systemteil<br />
Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />
<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />
Organisationseinheit:<br />
...............................................<br />
A 0<br />
A 1<br />
A 2<br />
nicht relevant<br />
überdurchschnittlich erfüllt<br />
erfüllt / ja<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
Priorität 1<br />
Priorität 2<br />
Priorität 3<br />
Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />
Mögliche Betriebsstörungen und Notfälle<br />
- werden präventiv durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, gemeinsam mit<br />
den Beauftragten ermittelt und dokumentiert<br />
- werden durch die Planung und Festlegung von vorsorglichen Abwehrmaßnahmen verhindert oder in<br />
ihren Auswirkungen begrenzt<br />
- werden in Notfallplänen beschrieben, die den<br />
� Beschäftigten bekannt gegeben werden<br />
� betriebsinternen oder externen Rettungsdiensten bekannt gegeben und <strong>für</strong> diese bereitgehalten werden<br />
- werden durch regelmäßige Übungen der Abwehrmaßnahmen anhand der Notfallpläne mit<br />
� den Beschäftigten<br />
� den betriebsinternen und externen Rettungsdiensten<br />
in ihren Auswirkungen begrenzt<br />
Die Führungskräfte und die Beschäftigten<br />
- sind über die Bedeutung und die Grundzüge des Arbeitsschutzmanagementsystems informiert<br />
- kennen die <strong>für</strong> ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und<br />
ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz<br />
- haben die <strong>für</strong> ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche<br />
Qualifikation im Arbeitsschutz<br />
- werden regelmäßig<br />
� über mögliche Gefährdungen und Risiken<br />
� über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen<br />
� über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen<br />
an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen<br />
- werden zu den in einem Schulungsplan ermittelten und festgelegten Themen im Arbeitsschutz geschult<br />
- bestätigen die Teilnahme und Kenntnisnahme der Unterweisungen und der Schulungsmaßnahmen<br />
- kennen und nutzen die Möglichkeiten<br />
� im Rahmen des Vorschlagswesens den Arbeitsschutz zu verbessern<br />
� aufgrund von Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veranlassen<br />
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