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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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E 15.8<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sind<br />

getroffen, um die Exposition der Beschäftigten so gering wie möglich zu<br />

halten?<br />

- Auswahl und Gestaltung geeigneter und sicherer Arbeitsverfahren einschließlich<br />

Entsorgung<br />

206<br />

§ 10 (6),<br />

TRBA 400<br />

- Anpassung der Arbeitsverfahren an die Fortentwicklung § 10 (9)<br />

- Begrenzung der Anzahl der exponierten Beschäftigten<br />

§ 10 (6)<br />

- Kennzeichnung der Arbeitsplätze und Gefahrenbereiche mit dem Symbol<br />

"Biogefährdung" ab Schutzstufe 3<br />

- Zugangsbeschränkungen ab Schutzstufe 3<br />

- Vorkehrungen gegen Unfälle und Betriebsstörungen<br />

- Erstellung eines Plans zur Abwendung der Gefahren in besonderen Fällen<br />

E 15.9 Nach welchen Kriterien sind die Betriebsanweisungen erstellt?<br />

- ortsbezogen (Arbeitsbereich)<br />

§ 12 (1)<br />

- stoffbezogen (Biologische Arbeitsstoffe)<br />

- risikobezogen (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) §§ 6 – 8<br />

E 15.10 Wie wird die Unterweisung der Beschäftigten durchgeführt?<br />

- Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der Betriebsanweisungen § 12 (2)<br />

- Dokumentation von Zeitpunkt und Gegenstand der Unterweisungen<br />

- Bestätigung der Unterweisung durch Unterschrift des Unterwiesenen<br />

E 15.11 Wie wird die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten<br />

gewährleistet?<br />

- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch behördlich ermächtigte<br />

Ärzte<br />

§ 15 (1-5)<br />

- Pflichtuntersuchung nach Anhang IV (vor Aufnahme der Tätigkeit, in regelmäßigen<br />

Abständen, auf Festsetzung des untersuchenden Arztes)<br />

§ 15 (1-3)<br />

- Angebotsuntersuchung (vor Aufnahme der Tätigkeiten, in regelmäßigen § 15 (1-4),<br />

Abständen und nach Beendigung von Tätigkeiten mit Pflichtuntersuchung) TRBA 310<br />

- Impfungen<br />

BGV A 8<br />

(VBG 125)<br />

BGV A 4<br />

(VBG 100),<br />

BGG 904<br />

G 42, G 43

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