OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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E 15.8<br />
<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />
Complianceteil<br />
Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />
<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />
Organisationseinheit:<br />
...............................................<br />
A 0<br />
A 1<br />
A 2<br />
nicht relevant<br />
überdurchschnittlich erfüllt<br />
erfüllt / ja<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
Priorität 1<br />
Priorität 2<br />
Priorität 3<br />
Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />
Welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sind<br />
getroffen, um die Exposition der Beschäftigten so gering wie möglich zu<br />
halten?<br />
- Auswahl und Gestaltung geeigneter und sicherer Arbeitsverfahren einschließlich<br />
Entsorgung<br />
206<br />
§ 10 (6),<br />
TRBA 400<br />
- Anpassung der Arbeitsverfahren an die Fortentwicklung § 10 (9)<br />
- Begrenzung der Anzahl der exponierten Beschäftigten<br />
§ 10 (6)<br />
- Kennzeichnung der Arbeitsplätze und Gefahrenbereiche mit dem Symbol<br />
"Biogefährdung" ab Schutzstufe 3<br />
- Zugangsbeschränkungen ab Schutzstufe 3<br />
- Vorkehrungen gegen Unfälle und Betriebsstörungen<br />
- Erstellung eines Plans zur Abwendung der Gefahren in besonderen Fällen<br />
E 15.9 Nach welchen Kriterien sind die Betriebsanweisungen erstellt?<br />
- ortsbezogen (Arbeitsbereich)<br />
§ 12 (1)<br />
- stoffbezogen (Biologische Arbeitsstoffe)<br />
- risikobezogen (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) §§ 6 – 8<br />
E 15.10 Wie wird die Unterweisung der Beschäftigten durchgeführt?<br />
- Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der Betriebsanweisungen § 12 (2)<br />
- Dokumentation von Zeitpunkt und Gegenstand der Unterweisungen<br />
- Bestätigung der Unterweisung durch Unterschrift des Unterwiesenen<br />
E 15.11 Wie wird die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten<br />
gewährleistet?<br />
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch behördlich ermächtigte<br />
Ärzte<br />
§ 15 (1-5)<br />
- Pflichtuntersuchung nach Anhang IV (vor Aufnahme der Tätigkeit, in regelmäßigen<br />
Abständen, auf Festsetzung des untersuchenden Arztes)<br />
§ 15 (1-3)<br />
- Angebotsuntersuchung (vor Aufnahme der Tätigkeiten, in regelmäßigen § 15 (1-4),<br />
Abständen und nach Beendigung von Tätigkeiten mit Pflichtuntersuchung) TRBA 310<br />
- Impfungen<br />
BGV A 8<br />
(VBG 125)<br />
BGV A 4<br />
(VBG 100),<br />
BGG 904<br />
G 42, G 43