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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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D 15.6<br />

D 15.7<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche Maßnahmen dienen beim Betrieb von Flurförderzeugen in<br />

Schmalgängen der Sicherheit der Beschäftigten?<br />

- Verhinderung des unbefugten Zutritts von Personen in Schmalgänge durch<br />

bauliche Maßnahmen (feste Einrichtungen, z.B. Mauern, Zäune,<br />

Übergabeplätze; bewegliche Einrichtungen, z.B. Förderanlagen oder Türen,<br />

die den Arbeitsbereich des Flurförderzeuges gegen Zutritt sperren)<br />

- Verhinderung des unbefugten Zutritts von Personen in Schmalgänge durch<br />

technische Maßnahmen (z.B. Warnanlagen, Lichtschranken,<br />

Personenschutzsysteme, Sensoren am Flurförderzeug)<br />

- Erstellen von speziellen Betriebsanweisungen (z.B. Verkehrsregelung,<br />

zeitversetzte Regalbedienung)<br />

- Verbot des Durchgangsverkehrs in Schmalgängen § 36<br />

- Anbringen von Sicherheitszeichen (Verbotszeichen, Warnzeichen) BGV A 8 § 4<br />

(VBG 125),<br />

Anlage 2<br />

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten <strong>für</strong><br />

kraftbetriebene Flurförderzeuge eingehalten und die erforderlichen<br />

Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?<br />

- Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger<br />

(siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfall-<br />

versicherungsträger“)<br />

- Außerbetriebsetzen des Flurförderzeugs bei Mängeln, welche die Sicherheit<br />

beeinträchtigen<br />

137<br />

§ 28<br />

§ 5<br />

BGV D 27<br />

§§ 37 – 38<br />

§ 9

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