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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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E 11.4<br />

E 11.5<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Wie ist sichergestellt, dass die erforderlichen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen<br />

getroffen werden?<br />

- Bereitstellen von Waschräumen mit Duschen bei Tätigkeiten, die Staubverursachen<br />

- Aufbewahrung der Arbeits- oder Schutzkleidung getrennt von der Straßenkleidung<br />

- Aufbewahrung von Nahrungs- und Genussmitteln (einschließlich Tabakwaren)<br />

an Orten, wo sie keinen bleihaltigen Gefahrstoffen ausgesetzt sind<br />

- Verbot der Einnahme von Nahrungs- und Genussmitteln am Arbeitsplatz<br />

- Reinigen der persönlichen Schutzausrüstung ohne Gefahr <strong>für</strong> die<br />

Beschäftigten<br />

- Einsatz geeigneter Geräte bzw. Verfahren <strong>für</strong> eine staubfreie oder staubarme<br />

Reinigung (z.B. zentrale Staubsauganlagen, feuchte oder nasse Reinigung,<br />

Staubsauger, Kehrmaschinen)<br />

- Ausschluss der Verwechslung von Behältnissen mit bleihaltigen Gefahrstoffen<br />

und Lebensmitteln<br />

- Maßnahmen bei Überschreitung der Maximalen Arbeitsplatzkonzentration<br />

- Aufenthalts- und Zutrittsregelung <strong>für</strong> die von einer Betriebsstörung betroffenen<br />

Bereiche<br />

- Befristeter Einsatz der betroffenen Beschäftigten bei Überschreitung des<br />

Biologischen Arbeitsplatztoleranzwertes<br />

- Unterrichtung und Anhörung der betroffenen Beschäftigten<br />

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet?<br />

- Vorsorgeuntersuchung entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz „BGG 904“ (z.B. G 2 Blei oder seine Verbindungen, mit<br />

Ausnahme der Bleialkyle)<br />

193<br />

GefStoffV<br />

Anh. V Nr. 4,<br />

TRGS 505<br />

§§ 28-34 ,<br />

Anh. VI,<br />

TRGS 505<br />

BGG 904<br />

(G 2),<br />

BGV A 4<br />

(VBG 100)

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