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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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A 2.4<br />

A 2.5<br />

A 2.6<br />

A 2.7<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Systemteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Für Aufgaben im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden folgende Beauftragte bestellt<br />

- Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />

� unternehmens- bzw. betriebsintern<br />

� extern<br />

� überbetrieblicher Dienst<br />

- Betriebsarzt<br />

� unternehmens- bzw. betriebsintern<br />

� extern (Facharzt <strong>für</strong> Arbeitsmedizin, Facharzt mit Zusatz Betriebsmedizin)<br />

� überbetrieblicher Dienst<br />

- Sicherheitsbeauftragte<br />

- Beauftragter <strong>für</strong> Erste Hilfe<br />

- Beauftragter <strong>für</strong> Brandbekämpfung<br />

- Gefahrgutbeauftragter<br />

- Strahlenschutzbeauftragter<br />

- Koordinator <strong>für</strong> den Einsatz von Fremdfirmen<br />

- Koordinator <strong>für</strong> den Einsatz bei Fremdfirmen<br />

- Koordinator <strong>für</strong> Baustellen (insbesondere bei Baufirmen)<br />

- ..............................................................................................................................................................<br />

Die Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit<br />

- sind schriftlich festgelegt<br />

- sind dem jeweiligen Beauftragten schriftlich übertragen<br />

- wurden mit Bestätigung durch Unterschrift von dem jeweiligen Beauftragten übernommen<br />

Die Beauftragten haben die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllt im Sinne<br />

- der Unternehmensleitlinien<br />

- der zu den Leitlinien erlassenen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen<br />

- einer erfolgreichen Prävention im Arbeitsschutz (Gefährdungsermittlung, -beseitigung oder –minimierung)<br />

Zur wirksamen Anwendung und Weiterentwicklung des (integrierten)<br />

Arbeitsschutzmanagementsystems<br />

- wurde ein Systembeauftragter bestellt<br />

- wurden die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Systembeauftragten schriftlich festgelegt und<br />

diesem übertragen<br />

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