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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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12<br />

- in einer hohen durchschnittlichen, branchenübergreifenden Unfallhäufigkeit von rund 42<br />

Unfällen pro 1000 Vollarbeiter (1998).<br />

Branchen Unfälle je 1000 Vollarbeiter<br />

Baugewerbe (abhängig von der Region)<br />

Tiefbau<br />

Fleischwarenindustrie<br />

Holzbe- und -verarbeitung<br />

Industrie der Steine und Erden<br />

Maschinenbau, Metall<br />

Keramik und Glas<br />

82 – 120<br />

99<br />

94<br />

84<br />

78<br />

59<br />

57<br />

Abbildung 1: Unfallhäufigkeiten in gefahrgeneigten Branchen 1998 (Quelle:<br />

Arbeitssicherheit `99, BMA)<br />

Eine kritische Analyse lässt folgende Ansätze <strong>für</strong> Verbesserungsmöglichkeiten des deutschen<br />

Arbeitsschutzsystems erkennen:<br />

- Der Arbeitsschutz wird als ordnungs- und haftungsrechtliche Verpflichtung den<br />

Arbeitsschutzexperten in der Regel zur weitgehend alleinigen Durchführung übertragen<br />

und wird nicht als kooperative Aufgabe von allen Führungskräften und Beschäftigten<br />

wahrgenommen.<br />

- Die Experten, z.B. die Fachkräfte <strong>für</strong> Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte, müssen den<br />

Arbeitsschutz vielfach aus einer Stabsfunktion heraus gegenüber den Führungskräften und<br />

den von diesen vorrangig zu erbringenden Markleistungen durchsetzen; der Arbeitsschutz<br />

wird also nicht selten den Interessen der Produktions- und Dienstleistungserbringung<br />

untergeordnet.<br />

- Technische Unfall- und Krankheitsursachen treten immer mehr zurück; damit erlangen<br />

Ursachen, die in der Organisation der Unternehmen und im Verhalten der Führungskräfte<br />

und der Beschäftigten begründet sind, erheblich größere Bedeutung; ein nachhaltiger<br />

Einfluss auf organisatorische Regelungen, vor allem aber auf Verhaltensweisen und<br />

Verhaltensursachen, kann durch die in Stabsfunktion tätigen Arbeitsschutzexperten nur<br />

bedingt erreicht werden.<br />

- Gleiches gilt <strong>für</strong> die ordnungsrechtliche Überwachung durch die Aufsichtsdienste; ihre<br />

Überprüfungs- und Korrekturmaßnahmen erstrecken sich - auch im Hinblick auf die<br />

mögliche Durchsetzung und Kontrolle - traditionell und schwerpunktmäßig auf die<br />

Ermittlung und Beseitigung technischer Unfall- und Krankheitsursachen.

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