OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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9. Prüf- und Regelkreis „Überprüfung, Überwachung“<br />
Im Rahmen dieses Prüf- und Regelkreises wird turnusmäßig überprüft und kontinuierlich<br />
überwacht, ob das <strong>für</strong> den Betrieb oder den Betriebsteil geltende Vorschriften- und<br />
Regelwerk, die weitergehenden betrieblichen Vorgaben <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Prävention<br />
sowie die dazu erlassenen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen insbesondere im<br />
Normalbetrieb, bei In- und Außerbetriebnahme von Verfahren, Anlagen, Maschinen und<br />
Geräten sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen erfüllt werden. Weiterhin wird<br />
ermittelt, welche Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Abweichungen erforderlich<br />
oder zur Verbesserung geboten sind. Die Ergebnisse der Überprüfung und Überwachung<br />
werden dokumentiert. Die Überprüfung und Überwachung erfolgen auf der Grundlage eines<br />
Prüfplans, in dem der erforderliche Prüfumfang, Dauer, Fristen, Prüfmittel, Methoden u.a., die<br />
<strong>für</strong> die Durchführung verantwortlichen Führungskräfte und die Verpflichtung zur Behebung<br />
der ermittelten Mängel festgelegt sind. Der Prüfplan ist ein zentrales Element des<br />
Arbeitsschutzmanagements; alle Führungskräfte werden schriftlich zu seiner Einhaltung<br />
verpflichtet.<br />
10. Prüf- und Regelkreis „Bewertung“<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> den Erfolg eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist, dass die Leistungen<br />
und die Effizienz des Systems regelmäßig überprüft, in Relation zu den unternehmerischen<br />
Zielvorgaben beurteilt und soweit erforderlich, korrigiert und verbessert werden. Dies erfolgt<br />
im Rahmen einer vom Unternehmen durchgeführten Untersuchung, die sich u.a. auf die<br />
Ergebnisse der anderen Prüf- und Regelkreise, auf statistische Indikatoren im Arbeitsschutz<br />
und auf den Erfüllungsgrad der Zielvorgaben stützt.<br />
11. Prüf- und Regelkreis „<strong>Audit</strong>ierung“<br />
Neben der turnusmäßigen Überprüfung und kontinuierlichen Überwachung hinaus führt das<br />
Unternehmen in der Regel mit eigenem Personal - soweit es nicht externe <strong>Audit</strong>oren<br />
beauftragt - periodische, systematisierte und dokumentierte Überprüfungen als <strong>Audit</strong>s durch.<br />
Die <strong>Audit</strong>s gliedern sich in einen Systemteil und in einen Complianceteil.<br />
Der Systemteil des <strong>Audit</strong>s dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit<br />
des Managementsystems. Es wird geprüft, ob die Grundlagen und Voraussetzungen <strong>für</strong> ein<br />
Managementsystem, insbesondere Unternehmenspolitik, Unternehmensziele, Strategien,<br />
Strukturen, Finanz- und Sachmittel und Dokumentation gegeben und geeignet sind, die<br />
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