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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

ID Modul: Schutzbestimmungen <strong>für</strong> bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen<br />

G 3 Beschäftigung von Frauen<br />

G 3.1 Werden Frauen beschäftigt, im besonderen auch werdende oder stillende<br />

G 3.2<br />

241<br />

Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Technische<br />

Regeln<br />

Mütter?<br />

Welche allgemeinen Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> Frauen sind getroffen?<br />

- Gestaltung der Arbeit ohne Gefährdung <strong>für</strong> Leben und <strong>Gesundheit</strong> ArbSchG § 4<br />

- Einhaltung des Beschäftigungsverbots <strong>für</strong> gebärfähige Arbeitnehmerinnen<br />

beim Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten,<br />

wenn der Grenzwert überschritten wird<br />

MuSchRiV<br />

§ 5<br />

- Getrennte Umkleideräume <strong>für</strong> Frauen und Männer ArbStättV<br />

§ 34 (1)<br />

- Getrennte Waschräume <strong>für</strong> Frauen und Männer § 35 (1)<br />

- Vollständig getrennte Toilettenräume <strong>für</strong> Frauen und Männer (bei mehr als<br />

5 Beschäftigten verschiedenen Geschlechts)<br />

§ 37 (1)<br />

- Bereitstellung von Sitzgelegenheiten, sofern die Arbeiten ganz oder<br />

teilweise sitzend verrichtet werden können<br />

§ 25 (1)<br />

- Bereitstellung eines Liegeraums § 31<br />

Vorschriften der<br />

Unfallversicherungsträger<br />

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />

veranlasste Maßnahmen, Termine<br />

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