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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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E 2.6<br />

E 2.7<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Inwieweit ist sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen der<br />

Sicherheitstechnik und des <strong>Gesundheit</strong>sschutzes erfüllt werden?<br />

- Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,<br />

arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln bzw. des Stands der Technik<br />

(z.B. Technische Regeln <strong>für</strong> Gefahrstoffe – TRGS)<br />

- Beachtung der Verwendungsverbote bei der Heimarbeit (z.B. <strong>für</strong><br />

krebserzeugende oder erbgutverändernde Gefahrstoffe)<br />

Wie ist sichergestellt, dass die zusätzlichen Ermittlungspflichten und<br />

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden und<br />

erbgutverändernden Gefahrstoffen erfüllt werden?<br />

- Bewertung der Gefahren <strong>für</strong> alle Tätigkeiten, bei denen eine Exposition<br />

gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen auftreten kann (Ermittlung von<br />

Art, Ausmaß und Dauer der möglichen Exposition, Aktualisierung der<br />

Bewertung) und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen<br />

- Begrenzung der Zahl der in den betreffenden Arbeitsbereichen tätigen<br />

Beschäftigten<br />

- Beachtung der höchstzulässigen Arbeitszeit bei Überschreitung der<br />

Auslöseschwelle (Arbeitszeitbegrenzung)<br />

164<br />

TRGS<br />

GefStoffV<br />

§ 15c (1)<br />

§§ 36 (1), 40<br />

§§ 36 (6), 40<br />

§ 15a (5)<br />

- Abgrenzung der Arbeitsbereiche und Zutrittsverbot <strong>für</strong> Unbefugte §§ 36 (6), 40<br />

- Beachtung des Verbots der Luftrückführung §§ 36 (7, 8),<br />

40,<br />

TRGS 560<br />

BGR 163<br />

(ZH 1/513)

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