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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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F 5.8<br />

F 5.9<br />

F 5.10<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo<br />

können sie eingesehen werden?<br />

- Röntgenverordnung § 18 Nr. 3<br />

- Nachweise der Fachkunde im Strahlenschutz (Strahlenschutzbeauftragte,<br />

Personen, die Röntgenstrahlenanwendungen festlegen oder Röntgenstrahlen<br />

anwenden)<br />

§ 24 (1)<br />

- Nachweise der Kenntnisse im Strahlenschutz (Hilfskräfte) § 24 (2)<br />

- Aufzeichnungen der Anwendung von Röntgenstrahlen (z.B. frühere Anwendungen<br />

von ionisierenden Strahlen, Bestehen einer Schwangerschaft)<br />

§ 28<br />

- Bestrahlungspläne § 27 (1)<br />

- Aufzeichnungen über das Ergebnis der Abnahmeprüfung<br />

§§ 16, 17<br />

- Aufzeichnungen über das Ergebnis der Konstanzprüfungen<br />

- Aufzeichnungen über das Ergebnis der Dosisleistungsmessung<br />

Wie ist sichergestellt, dass die Vorschriften zur Anwendung von<br />

Röntgenstrahlen auf Tiere oder in anderen Fällen eingehalten werden?<br />

- Anwendung durch berechtigte Personen in Ausübung ihres Berufes (Tierärzte,<br />

Ärzte, Zahnärzte, sowie Hilfskräfte, die unter Aufsicht dieser Ärzte<br />

tätig sind und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben)<br />

§ 29 (1)<br />

- Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften § 29 (3)<br />

- Anwendung von Röntgenstrahlen in anderen Fällen nur durch Personen, die<br />

über die <strong>für</strong> den Strahlenschutz erforderlichen Kenntnisse besitzen<br />

§ 30<br />

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere<br />

Bereiche zu auditieren, z.B.<br />

-<br />

-<br />

232

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