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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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Bereich Rechnung tragen. In den künftigen Arbeits- und Organisationsformen wird der<br />

<strong>Gesundheit</strong> der Beschäftigten als Produktionsfaktor eine heute noch nicht absehbare Bedeutung<br />

zukommen. Das im Zuge der Innovation geforderte körperliche und geistige Leistungsvermögen<br />

sowie die erwartete Kreativität setzen körperliche und psychische <strong>Gesundheit</strong> der<br />

Beschäftigten am Arbeitsplatz voraus, die durch gezielte Integration gesundheitsfördernder<br />

Strategien und Maßnahmen in die Betriebsabläufe erhalten und gefördert werden kann.<br />

Umfassende Prävention im Arbeitsschutz kann also nicht nur zur Senkung der Unfall- und<br />

Krankheitskosten und zur Steigerung der Zahl der ungestörten Betriebsstunden beitragen,<br />

sondern auch maßgeblich zur positiven Gestaltung der betrieblichen Wechselbeziehungen<br />

zwischen Leistungsvermögen, Qualität und Produktivität.<br />

Eine solchermaßen umfassende Prävention und die daraus abgeleiteten Maßnahmen können nur<br />

als Gemeinschaftsleistung von allen Betriebsangehörigen, also von den Führungskräften in<br />

ihrem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich und von den Beschäftigten als<br />

unmittelbare Beteiligte im Arbeitsschutz, nicht jedoch von den Arbeitsschutzexperten, also von<br />

den Fachkräften <strong>für</strong> Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten allein erbracht werden. Deren<br />

Aufgabe wird künftig vielmehr darin liegen, Arbeitsschutz und Prävention als<br />

Unternehmensziel zu definieren und durchzusetzen, dieses Unternehmensziel mit anderen<br />

Unternehmenszielen zu koordinieren und bei der präventiven Gestaltung der Arbeitsabläufe<br />

fachkompetent umzusetzen. In diesem Rahmen müssen die Arbeitsschutzfachleute verstärkt<br />

Koordinations- und Moderationsaufgaben zwischen der Unternehmensleitung, den<br />

Führungskräften und den Beschäftigten sowie Controlling-Aufgaben übernehmen.<br />

Um den künftigen Anforderungen an den Arbeitsschutz und den veränderten Betriebs- und<br />

Arbeitsstrukturen gerecht werden zu können, muss ein umfassender, präventiver Arbeitsschutz<br />

zum Unternehmensziel und zur Unternehmenspolitik sowie zu einem kooperativen Anliegen<br />

aller Beschäftigten im Unternehmen fortentwickelt werden.<br />

7. Umsetzung des Unternehmensziels „Arbeitsschutz und Prävention“ durch ein<br />

Managementsystem<br />

Damit sind Arbeitsschutzmanagementsysteme ein optimales Instrument <strong>für</strong> die Einführung und<br />

Umsetzung der Unternehmenspolitik und des Unternehmenszieles „Arbeitsschutz und<br />

Prävention“. Managementsysteme sind als betriebliche Führungssystems zu verstehen, die<br />

- die systematische Umsetzung eines oder mehrerer Unternehmensziele und der daraus<br />

abgeleiteten Strategien, Zielvorgaben, Zielvereinbarungen und Maßnahmen sicherstellen,<br />

- eine laufende, vorrangig betriebsinterne Überprüfung und Überwachung sowie eine<br />

turnusmäßige <strong>Audit</strong>ierung der zielgerichteten Umsetzung der Strategien und Maßnahmen,<br />

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