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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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C 4.4<br />

C 4.5<br />

C 4.6<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um Bränden vorzubeugen<br />

bzw. deren Auswirkungen einzuschränken?<br />

- Installation von Warneinrichtungen bei selbsttätig wirkenden ortsfesten<br />

Feuerlöscheinrichtungen<br />

- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Türen und Tore, die einen<br />

Brandabschluss bilden<br />

- Vorhandensein gefährlicher Arbeitsstoffe an Arbeitsplätzen nur in solcher<br />

Menge, wie es der Fortgang der Arbeit erfordert<br />

- Regelmäßige und gefahrlose Entfernung von entzündlichen Abfällen und<br />

Rückständen<br />

- Kennzeichnung der Bereiche mit erhöhter Brandlast<br />

- Vermeidung von Zündquellen in feuergefährdeten Bereichen<br />

- Verwendung dichtschließender und nicht brennbarer Behälter <strong>für</strong> öl- oder<br />

fettgetränkte Faserstoffe<br />

Welche betriebsspezifischen Notfallausrüstungen sind vorhanden?<br />

- Spezielle Dekontaminationsmittel<br />

- Gefahrgutausrüstung<br />

- Besondere Löschmittel<br />

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde unverzüglich die erforderlichen<br />

Anzeigen erhält?<br />

- Schwerer Unfall im Gewerbebetrieb (als schwerer Unfall gilt jeder Unfall,<br />

bei dem eine Person getötet oder mehr als eine Person nicht nur unerheblich<br />

verletzt worden sind)<br />

- Schwerer Schadensfall im Gewerbebetrieb (ein schwerer Schadensfall liegt<br />

vor, wenn durch ein plötzliches Ereignis unmittelbar ein Sachschaden von<br />

mehr als einhunderttausend Deutsche Mark verursacht worden ist)<br />

- Explosion im Gewerbebetrieb<br />

- Brand im Gewerbebetrieb<br />

87<br />

ArbStättV<br />

§ 13 (3)<br />

§ 11 (4)<br />

§ 52 (2)<br />

ArbSchG<br />

§§ 3, 4<br />

§§ 3, 4<br />

Unfall- und<br />

Schadensanzeigeverordnung<br />

§ 1<br />

BGV A 1<br />

§ 46

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