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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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5.3 Fragestellung und Fragentiefe<br />

5.3.1 Complianceteil „Vorschriften und Regelwerk“<br />

Die in den einzelnen Prüfbereichen gestellten Fragen sind „offen“ gestaltet; diese Form der<br />

Fragestellung gibt dem <strong>Audit</strong>or bzw. dem <strong>Audit</strong>team die Möglichkeit, die Fragentiefe und den<br />

Fragenumfang, d.h. die Ausführlichkeit der Fragestellung der jeweiligen betrieblichen<br />

Situation, dem Gefährdungs- und Risikoumfang und der jeweiligen Bedeutung <strong>für</strong> die<br />

Arbeitssicherheit, den <strong>Gesundheit</strong>sschutz und die <strong>Gesundheit</strong>sförderung der Beschäftigten<br />

anzupassen und gegebenenfalls zu erweitern. Die erste Frage eines jeden Prüfbereichs dient der<br />

Ermittlung, ob dieser Prüfbereich <strong>für</strong> das Unternehmen relevant ist. Trifft dies nicht zu, so<br />

entfällt die weitere Bearbeitung des Prüfbereichs. Im anderen Fall sind die weiteren Fragen zu<br />

beantworten. Die durch die ergänzenden Erläuterungen vorgegebene Fragentiefe erschließt die<br />

Rechtsvorschriften und Regeln der Technik weitgehend; sie deckt die wichtigsten technischen<br />

Sachverhalte ab und ermöglicht damit eine differenzierte Überprüfung der Übereinstimmung<br />

der jeweiligen betrieblichen Situation mit dem Vorschriften- und Regelwerk.<br />

Die in die <strong>Prüflisten</strong> aufgenommenen Fragen können jedoch nicht abschließend alle<br />

Vorschriften und Regeln der Technik abdecken. Dies würde den handhabbaren Umfang der<br />

<strong>Prüflisten</strong> sprengen. Im Einzelfall kann es aufgrund besonderer Gefahrgeneigtheit oder<br />

spezieller betrieblicher Gegebenheiten geboten sein, im Rahmen des <strong>Audit</strong>s weiter- und<br />

tiefergehende, i. d. Regel am Vorschriften- und Regelwerk orientierte Fragen zur Aufklärung<br />

der Arbeitsschutzsituation zu stellen. Sofern die betrieblichen Verhältnisse es erfordern, muss<br />

der Fragenkatalog bzw. der Fragenumfang und die Fragentiefe der <strong>Prüflisten</strong> also<br />

betriebsspezifisch ergänzt werden, um eine bedarfsgerechte Analyse der Situation des<br />

Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit zu gewährleisten. Nachstehend aufgeführtes<br />

Beispiel soll das verdeutlichen.<br />

Der Prüfbereich „Baustellen“ (C 7), insbesondere die bereits bestehende <strong>Audit</strong>frage C 7.10 soll<br />

aufgrund des verstärkten Einsatzes von Gerüsten erweitert werden.<br />

C 7.10 Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Beschäftigten gegen Absturz<br />

oder herabfallende Gegenstände getroffen?<br />

- Standsicherheit der baulichen Anlagen (z.B. Gerüste, Laufstege,<br />

Seitenschutz)<br />

- Sicherung von Öffnungen oder Vertiefungen (z.B. Abdeckungen,<br />

42<br />

Umwehrungen)<br />

§§ 12,<br />

44 (1)<br />

- Bereitstellung und Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen ArbSchG<br />

§§ 3, 4<br />

BGV C 22<br />

§§ 6, 12<br />

BGV C 22<br />

§ 12a<br />

BGV A 1<br />

§ 14<br />

(VGB 1)

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