OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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5.3 Fragestellung und Fragentiefe<br />
5.3.1 Complianceteil „Vorschriften und Regelwerk“<br />
Die in den einzelnen Prüfbereichen gestellten Fragen sind „offen“ gestaltet; diese Form der<br />
Fragestellung gibt dem <strong>Audit</strong>or bzw. dem <strong>Audit</strong>team die Möglichkeit, die Fragentiefe und den<br />
Fragenumfang, d.h. die Ausführlichkeit der Fragestellung der jeweiligen betrieblichen<br />
Situation, dem Gefährdungs- und Risikoumfang und der jeweiligen Bedeutung <strong>für</strong> die<br />
Arbeitssicherheit, den <strong>Gesundheit</strong>sschutz und die <strong>Gesundheit</strong>sförderung der Beschäftigten<br />
anzupassen und gegebenenfalls zu erweitern. Die erste Frage eines jeden Prüfbereichs dient der<br />
Ermittlung, ob dieser Prüfbereich <strong>für</strong> das Unternehmen relevant ist. Trifft dies nicht zu, so<br />
entfällt die weitere Bearbeitung des Prüfbereichs. Im anderen Fall sind die weiteren Fragen zu<br />
beantworten. Die durch die ergänzenden Erläuterungen vorgegebene Fragentiefe erschließt die<br />
Rechtsvorschriften und Regeln der Technik weitgehend; sie deckt die wichtigsten technischen<br />
Sachverhalte ab und ermöglicht damit eine differenzierte Überprüfung der Übereinstimmung<br />
der jeweiligen betrieblichen Situation mit dem Vorschriften- und Regelwerk.<br />
Die in die <strong>Prüflisten</strong> aufgenommenen Fragen können jedoch nicht abschließend alle<br />
Vorschriften und Regeln der Technik abdecken. Dies würde den handhabbaren Umfang der<br />
<strong>Prüflisten</strong> sprengen. Im Einzelfall kann es aufgrund besonderer Gefahrgeneigtheit oder<br />
spezieller betrieblicher Gegebenheiten geboten sein, im Rahmen des <strong>Audit</strong>s weiter- und<br />
tiefergehende, i. d. Regel am Vorschriften- und Regelwerk orientierte Fragen zur Aufklärung<br />
der Arbeitsschutzsituation zu stellen. Sofern die betrieblichen Verhältnisse es erfordern, muss<br />
der Fragenkatalog bzw. der Fragenumfang und die Fragentiefe der <strong>Prüflisten</strong> also<br />
betriebsspezifisch ergänzt werden, um eine bedarfsgerechte Analyse der Situation des<br />
Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit zu gewährleisten. Nachstehend aufgeführtes<br />
Beispiel soll das verdeutlichen.<br />
Der Prüfbereich „Baustellen“ (C 7), insbesondere die bereits bestehende <strong>Audit</strong>frage C 7.10 soll<br />
aufgrund des verstärkten Einsatzes von Gerüsten erweitert werden.<br />
C 7.10 Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Beschäftigten gegen Absturz<br />
oder herabfallende Gegenstände getroffen?<br />
- Standsicherheit der baulichen Anlagen (z.B. Gerüste, Laufstege,<br />
Seitenschutz)<br />
- Sicherung von Öffnungen oder Vertiefungen (z.B. Abdeckungen,<br />
42<br />
Umwehrungen)<br />
§§ 12,<br />
44 (1)<br />
- Bereitstellung und Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen ArbSchG<br />
§§ 3, 4<br />
BGV C 22<br />
§§ 6, 12<br />
BGV C 22<br />
§ 12a<br />
BGV A 1<br />
§ 14<br />
(VGB 1)