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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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F 4.8<br />

F 4.9<br />

F 4.10<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Wie wird die ärztliche Überwachung der Beschäftigten sichergestellt?<br />

- Durchführung von Untersuchungen der beruflich strahlenexponierten<br />

Personen der Kategorie A durch einen ermächtigten Arzt<br />

- Unverzügliche Vorstellung der mit einer erhöhten Einzeldosis bestrahlten<br />

Person bei einem ermächtigten Arzt (Sofortmaßnahme)<br />

229<br />

§ 37<br />

§ 40 (1)<br />

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo<br />

können sie eingesehen werden?<br />

- Genehmigung, Nachweise der Anzeigen von Röntgeneinrichtungen §§ 3, 4<br />

- Schriftliche Bestellung eines Bevollmächtigten durch den<br />

Strahlenschutzverantwortlichen<br />

§ 13 (1)<br />

- Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten einschließlich Fachkundenachweise<br />

§ 13 (2)<br />

- Aufzeichnungen über die Ermittlungen, Festlegungen und Messungen § 35 (1)<br />

bezüglich der Körperdosis<br />

- Nachweise über den Inhalt und Zeitpunkt der Belehrungen von Personen,<br />

denen der Zugang zum Kontrollbereich erlaubt ist und Personen, die Röntgenstrahlen<br />

anwenden<br />

- Vom ermächtigten Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigungen der zu über-<br />

wachenden beruflich strahlenexponierten Personen<br />

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere<br />

Bereiche zu auditieren, z.B.<br />

- Störstrahler, die zur Erzeugung ionisierender Teilchenstrahlung betrieben<br />

werden und der Strahlenschutzverordnung unterliegen<br />

-<br />

-<br />

§ 36 (1)<br />

§ 38 (3)<br />

§ 1 (2)<br />

BGV A 4<br />

(VBG 100)

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