OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />
Complianceteil<br />
Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze<br />
Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />
<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />
Organisationseinheit:<br />
...............................................<br />
A 0<br />
A 1<br />
A 2<br />
nicht relevant<br />
überdurchschnittlich erfüllt<br />
erfüllt / ja<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
Priorität 1<br />
Priorität 2<br />
Priorität 3<br />
Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />
ID Modul: Baustellen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen<br />
C 7 Baustellen<br />
93<br />
Gesetze,<br />
Verordnungen,<br />
Technische<br />
Regeln<br />
C 7.1 Werden Beschäftigte auf Baustellen eingesetzt?<br />
C 7.2 Wurde der Prüfbereich "Lärm" schon behandelt?<br />
C 7.3 Wurde der Prüfbereich "Vibrationen" schon behandelt?<br />
C 7.4 Wurde der Prüfbereich "Asbest" schon behandelt?<br />
C 7.5 Wurde der Prüfbereich "Maschinen zum Heben von Lasten und Personen"<br />
schon behandelt?<br />
C 7.6 Wurde der Prüfbereich "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt?<br />
C 7.7 Wurde der Prüfbereich "Leiharbeit" schon behandelt?<br />
C 7.8 Welche organisatorischen Maßnahmen werden getroffen, um einen<br />
sicheren Ablauf der Bauarbeiten zu erreichen?<br />
- Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, BaustellV<br />
insbesondere der Gefahrstoffe<br />
§ 5<br />
- Anpassung der Ausführungszeiten <strong>für</strong> die Arbeiten unter Berücksichtigung<br />
der Gegebenheiten auf der Baustelle<br />
- Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern mit und<br />
Unternehmern ohne Beschäftigte<br />
- Beachtung der Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle<br />
und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände<br />
- Beachtung der Hinweise des Koordinators §2, RAB 30<br />
- Erstellung und Beachtung des Sicherheits- und <strong>Gesundheit</strong>sschutzplans §§ 2 (3), 5,<br />
RAB 31<br />
- Information der Beschäftigten über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen § 5<br />
- Anweisung zur Instandhaltung der Arbeitsmittel<br />
Vorschriften der<br />
Unfallversicherungsträger<br />
z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />
veranlasste Maßnahmen, Termine<br />
Erledigt