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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

ID Modul: Baustellen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen<br />

C 7 Baustellen<br />

93<br />

Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Technische<br />

Regeln<br />

C 7.1 Werden Beschäftigte auf Baustellen eingesetzt?<br />

C 7.2 Wurde der Prüfbereich "Lärm" schon behandelt?<br />

C 7.3 Wurde der Prüfbereich "Vibrationen" schon behandelt?<br />

C 7.4 Wurde der Prüfbereich "Asbest" schon behandelt?<br />

C 7.5 Wurde der Prüfbereich "Maschinen zum Heben von Lasten und Personen"<br />

schon behandelt?<br />

C 7.6 Wurde der Prüfbereich "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt?<br />

C 7.7 Wurde der Prüfbereich "Leiharbeit" schon behandelt?<br />

C 7.8 Welche organisatorischen Maßnahmen werden getroffen, um einen<br />

sicheren Ablauf der Bauarbeiten zu erreichen?<br />

- Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, BaustellV<br />

insbesondere der Gefahrstoffe<br />

§ 5<br />

- Anpassung der Ausführungszeiten <strong>für</strong> die Arbeiten unter Berücksichtigung<br />

der Gegebenheiten auf der Baustelle<br />

- Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern mit und<br />

Unternehmern ohne Beschäftigte<br />

- Beachtung der Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle<br />

und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände<br />

- Beachtung der Hinweise des Koordinators §2, RAB 30<br />

- Erstellung und Beachtung des Sicherheits- und <strong>Gesundheit</strong>sschutzplans §§ 2 (3), 5,<br />

RAB 31<br />

- Information der Beschäftigten über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen § 5<br />

- Anweisung zur Instandhaltung der Arbeitsmittel<br />

Vorschriften der<br />

Unfallversicherungsträger<br />

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />

veranlasste Maßnahmen, Termine<br />

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