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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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D 12.4<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Mit welchen Einrichtungen bzw. Maßnahmen ist sichergestellt, dass die <strong>für</strong><br />

Arbeitsmittel allgemein geltenden Vorschriften beachtet werden?<br />

- Befehlseinrichtungen (i. d. R. außerhalb des Gefahrenbereichs) Anhang 1,<br />

Nrn. 2.1-2.3<br />

- Not-Befehlseinrichtungen Nr. 2.4<br />

- Warnvorrichtungen Nr. 2.11<br />

- Vorrichtungen zur Trennung der Arbeitsmittel von einzelnen<br />

Nr. 2.13<br />

Energiequellen<br />

- Stabilisierung der Arbeitsmittel oder ihrer Teile (z.B. durch Befestigung) Nr. 2.6<br />

- Vorrichtungen gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände Nr. 2.5<br />

- Vorrichtungen zum Zurückhalten oder Ableiten von austretenden Stoffen<br />

bei Gefahr durch Ausströmen von Gasen oder Dämpfen oder Austreten von<br />

Nr. 2.5<br />

Flüssigkeiten oder Stäuben<br />

- Schutzvorrichtungen gegen Splitter- oder Bruchgefahr Nr. 2.7<br />

- Schutzeinrichtungen, die den Zugang zum Gefahrenbereich verhindern Nr. 2.8<br />

- Schutzeinrichtungen gegen Berühren von sehr heißen oder sehr kalten Nr. 2.10<br />

Teilen<br />

- Schutz gegen Brand oder Erhitzung des Arbeitsmittels Nr. 2.16<br />

- Schutz gegen Freisetzen von Gas, Staub, Flüssigkeiten, Dampf Nr. 2.16<br />

- Schutz gegen Explosion des Arbeitsmittels Nr. 2.17<br />

- Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren strom- bzw.<br />

Nr. 2.18<br />

spannungsführender Teile<br />

- Kennzeichnung der Arbeitsmittel oder Gefahrenhinweise Nr. 2.14<br />

- Beleuchtung der Arbeits- bzw. Wartungsbereiche Nr. 2.9<br />

- Sicherer Zugang und Aufenthalt bei Produktions-, Einstellungs- und<br />

Wartungsarbeiten<br />

Nr. 2.15<br />

- Durchführung von Wartungsarbeiten bei Stillstand des Arbeitsmittels Nr. 2.12<br />

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