OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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D 12.4<br />
<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />
Complianceteil<br />
Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />
<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />
Organisationseinheit:<br />
...............................................<br />
A 0<br />
A 1<br />
A 2<br />
nicht relevant<br />
überdurchschnittlich erfüllt<br />
erfüllt / ja<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
Priorität 1<br />
Priorität 2<br />
Priorität 3<br />
Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />
Mit welchen Einrichtungen bzw. Maßnahmen ist sichergestellt, dass die <strong>für</strong><br />
Arbeitsmittel allgemein geltenden Vorschriften beachtet werden?<br />
- Befehlseinrichtungen (i. d. R. außerhalb des Gefahrenbereichs) Anhang 1,<br />
Nrn. 2.1-2.3<br />
- Not-Befehlseinrichtungen Nr. 2.4<br />
- Warnvorrichtungen Nr. 2.11<br />
- Vorrichtungen zur Trennung der Arbeitsmittel von einzelnen<br />
Nr. 2.13<br />
Energiequellen<br />
- Stabilisierung der Arbeitsmittel oder ihrer Teile (z.B. durch Befestigung) Nr. 2.6<br />
- Vorrichtungen gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände Nr. 2.5<br />
- Vorrichtungen zum Zurückhalten oder Ableiten von austretenden Stoffen<br />
bei Gefahr durch Ausströmen von Gasen oder Dämpfen oder Austreten von<br />
Nr. 2.5<br />
Flüssigkeiten oder Stäuben<br />
- Schutzvorrichtungen gegen Splitter- oder Bruchgefahr Nr. 2.7<br />
- Schutzeinrichtungen, die den Zugang zum Gefahrenbereich verhindern Nr. 2.8<br />
- Schutzeinrichtungen gegen Berühren von sehr heißen oder sehr kalten Nr. 2.10<br />
Teilen<br />
- Schutz gegen Brand oder Erhitzung des Arbeitsmittels Nr. 2.16<br />
- Schutz gegen Freisetzen von Gas, Staub, Flüssigkeiten, Dampf Nr. 2.16<br />
- Schutz gegen Explosion des Arbeitsmittels Nr. 2.17<br />
- Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren strom- bzw.<br />
Nr. 2.18<br />
spannungsführender Teile<br />
- Kennzeichnung der Arbeitsmittel oder Gefahrenhinweise Nr. 2.14<br />
- Beleuchtung der Arbeits- bzw. Wartungsbereiche Nr. 2.9<br />
- Sicherer Zugang und Aufenthalt bei Produktions-, Einstellungs- und<br />
Wartungsarbeiten<br />
Nr. 2.15<br />
- Durchführung von Wartungsarbeiten bei Stillstand des Arbeitsmittels Nr. 2.12<br />
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