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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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D 10.6<br />

D 10.7<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Wie ist sichergestellt, dass <strong>für</strong> die Anlagen die vorgeschriebenen<br />

Prüfmodalitäten eingehalten werden?<br />

- Prüfung vor Inbetriebnahme durch zugelassene Überwachungsstellen,<br />

ausgenommen von Lageranlagen <strong>für</strong> ortsbewegliche Behälter<br />

121<br />

BetrSichV<br />

§ 14<br />

- Durchführung angeordneter Prüfungen § 16<br />

- Wiederkehrende Prüfungen (Einhaltung der Prüffristen) § 15<br />

- Prüfung vor Wiederinbetriebnahme §15 (20)<br />

- Aufbewahrung der Prüfbescheinigungen § 19<br />

- Durchführung und Nachweis der Mängelbehebung §§ 12, 18<br />

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der Anlagen die allgemeinen<br />

sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?<br />

- Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln <strong>für</strong> brennbare<br />

Flüssigkeiten – TRbF)<br />

§ 12 (1)<br />

TRbF<br />

- Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsanforderungen und<br />

TRbF 20, 30,<br />

Betriebsvorschriften<br />

40, 50, 60<br />

- Beachtung der Grundsatzanforderungen (z.B. Betriebsanweisungen, VAwS<br />

Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan)<br />

§ 3 Nr. 6,<br />

BetrSichV<br />

§§ 9, 12<br />

- Ordnungsgemäßer Zustand und Betrieb der Anlagen (z.B. Einsatz<br />

zugelassener Betriebsmittel, Vermeidung von Funkenentladungen,<br />

gefahrloses Ableiten von Dampf-Luft-Gemischen)<br />

§ 12<br />

- Ständige Überwachung (ggf. unverzügliche Sicherheitsmaßnahmen) § 12 (3)<br />

- Mängelfreiheit der Anlagen, Außerbetriebsetzen der Anlagen bei Mängeln,<br />

durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können<br />

§ 12 (5)

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