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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

ID Modul: Nichtionisierende Strahlung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen<br />

F 3 Laserstrahlen<br />

225<br />

Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Technische<br />

Regeln<br />

Vorschriften der<br />

Unfallversicherungsträger<br />

F 3.1 Wird mit Laserstrahlen umgegangen?<br />

F 3.2 In welchen Bereichen wird mit Geräten oder Anlagen <strong>für</strong> die Erzeugung,<br />

Übertragung und Anwendung von Laserstrahlen umgegangen und welches<br />

Gefährdungspotential besitzen diese Geräte?<br />

- Lasereinrichtungen der Klassen 1, 2, 3 A, 3 B, 4<br />

BGV B 2<br />

- Einbeziehung der Vorsatzgeräte <strong>für</strong> Lasereinrichtungen<br />

§§ 2, 4<br />

(VBG 93)<br />

F 3.3 Ist <strong>für</strong> den Fall der medizinischen Anwendung von Laserstrahlen, der<br />

Prüfbereich „Medizinprodukte“ schon behandelt worden?<br />

F 3.4 Welche organisatorischen Maßnahmen sind getroffen, um einen sicheren<br />

Betrieb von Lasereinrichtungen zu gewährleisten?<br />

- Für Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 schriftliche Bestellung eines<br />

Sachkundigen als Laserschutzbeauftragten (mit Aufgabenübertragung)<br />

§ 6<br />

- Unterweisung der Beschäftigten, die Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4<br />

anwenden oder sich in Bereichen mit Lasern der Klasse 3 B oder 4 aufhalten<br />

§ 8<br />

- Beachtung der Beschäftigungsbeschränkung <strong>für</strong> Jugendliche § 11<br />

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />

veranlasste Maßnahmen, Termine<br />

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