02.03.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

106<br />

öffentlichung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2001 für gesichert. Es sei bereit, das<br />

Vorhaben ggf. mit „Sonderbedarfsmitteln“ zu fördern.<br />

(210) Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises ist auch durch die 1. Nachtrags-<br />

haushaltssatzung 2001, die weiterhin einen Fehlbedarf ausweist, nicht verbessert<br />

worden. Die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen setzt nach § 10 Abs. 1 Fi-<br />

nanzausgleichsgesetz voraus, dass sich die Empfänger „in einer außergewöhnlichen<br />

Lage befinden oder besondere Aufgaben zu erfüllen haben“. Die finanzielle Situation<br />

des Landkreises mag außergewöhnlich kritisch sein. Ursache dafür ist aber nicht eine<br />

außergewöhnliche Lage, sondern die Haushalts- und Wirtschaftsführung des<br />

Landkreises.<br />

Empfehlungen des <strong>Landesrechnungshof</strong>es<br />

(211) Die Landesregierung hat sich mit der Förderentscheidung zum Berufsschulstandort<br />

Parchim bekannt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten will sie Einfluss nehmen, um den<br />

Bestand der beruflichen Schule zu sichern. Bisher hat allerdings die Landesregierung<br />

die dazu erforderlichen Schritte nicht unternommen. Die notwendigen Maßnahmen<br />

zur langfristigen Sicherung des Berufsschulstandortes Parchim sollten kurzfristig in<br />

die Wege geleitet werden.<br />

(212) Es ist ein verbindliches Gesamtkonzept zur Profilierung der beruflichen Schulen der<br />

Region und in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> zu erarbeiten. Ohne eine verlässliche<br />

Grundlage dürfen Fördergelder für berufliche Schulen nicht mehr bewilligt werden.<br />

Weitere Investitionen in berufliche Schulen in Westmecklenburg dürfen nicht erfol-<br />

gen. Wirtschaftlich und schulfachlich sinnvoll ist es allein, in schlechtem Zustand be-<br />

findliche berufliche Schulen auslaufen zu lassen statt sie zu sanieren.<br />

(213) Außerdem sollte geprüft werden, ob die Trägerschaft beruflicher Schulen auf die<br />

Planungsregionen oder das Land verlagert werden kann.<br />

Das Wirtschaftsministerium ist der Meinung, dass von der angeregten Änderung der<br />

Trägerstruktur keine Optimierung und Beschleunigung im Entscheidungsverfahren<br />

zu notwendigen Veränderungen bei der örtlichen Zuständigkeit für den Berufsschul-<br />

unterricht zu erwarten sei. Das Bildungsministerium meint, Kern des Problems sei

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!