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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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24<br />

Die zeitnahe Aufklärung der Verwahrfälle ist auch deshalb notwendig, weil dem<br />

Land als Schuldner aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verhältnissen<br />

bei diesen Zahlungen entsprechende Sorgfalts- und Leistungspflichten obliegen.<br />

(24) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hatte bereits in seinem <strong>Jahresbericht</strong> 2001 (Tz. 64) ähnliche<br />

Feststellungen getroffen. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.2.<strong>2002</strong><br />

von diesen Beanstandungen Kenntnis genommen und ist den Empfehlungen des<br />

<strong>Landesrechnungshof</strong>es beigetreten.<br />

(25) Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass die Landeszentralkasse ständig und mit<br />

hoher Intensität die Aufklärung von Verwahrfällen betreibe. So sind von den im<br />

Haushaltsjahr 2000 angefallenen 135.000 Verwahrungen am Ende lediglich noch<br />

23 Fälle, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Landeszentral-<br />

kasse als Justiz- und gerichtliche Hinterlegungskasse und Auslandszahlungen stehen,<br />

nicht aufgelöst worden. Diese äußerst geringe Anzahl nicht endgültig bearbeiteter<br />

Verwahrfälle könne aus Sicht des Finanzministerium hingenommen werden, da ins-<br />

besondere im Tätigkeitsfeld als Justiz- und gerichtliche Hinterlegungskasse die Lan-<br />

deszentralkasse angehalten sei, möglichst keine Zweifel an der Richtigkeit der end-<br />

gültigen Behandlung von Einzahlungen aufkommen zu lassen. Ferner sei bei den<br />

Auslandszahlungen die Aufklärung besonders aufwendig. Weiter teilte das Finanz-<br />

ministerium mit, dass mit der Bildung der Landeszentralkasse im Jahre 2001 auch<br />

bedeutsame Veränderungen in der Verwahrbearbeitung vorgenommen worden seien.<br />

Zum einen sei die gesamte Verwahrbearbeitung in einem Sachgebiet der Landeszent-<br />

ralkasse konzentriert worden. Dadurch werde künftig eine noch zielstrebigere Ver-<br />

wahrbearbeitung ermöglicht. Zum anderen sei die automatisierte Buchung von Ein-<br />

zahlungen erweitert worden. Dies hätte einerseits zum Wegfall manueller Buchungen<br />

geführt, zwangsläufig jedoch auch zu zusätzlichen Verwahrfällen für nicht automa-<br />

tisch zu zuordnende Zahlungen.<br />

Haushaltsüberschreitung<br />

(26) Im Beitrag zur Haushaltsrechnung wird beim Titel 1101 653.01 „An Gemeinden<br />

abzuführender Anteil an der Spielbankabgabe auf Grund des § 4 der Verordnung<br />

über Spielbanken“ in der Spalte 10 „Mehr-/Minderbetrag“ ein Mehrbetrag von<br />

538.680,96 DM ausgewiesen. Der Haushaltsvermerk zu diesem Titel lautet: „Ausga-

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