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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Dies hätte auch eine Stärkung der Marktposition und ggf. auch Preisvorteile zur Fol-<br />

ge.<br />

Fehlerhafte Schätzung der Auftragswerte<br />

(466) Bei der Berechnung des Schwellenwertes (§§ 1a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A a. F., 2 Verga-<br />

beverordnung - VgV) wurde zum Teil nicht berücksichtigt, dass der geschätzte ge-<br />

samte Auftragswert (§§ 1a Nr. 4 Abs. 3 VOL/A a. F., 3 Abs. 1 VgV) zu Grunde zu<br />

legen ist. Insbesondere bei Dienstleistungsverträgen zur Gebäudereinigung wurde der<br />

jährliche Auftragswert und nicht der Gesamtwert für die Laufzeit des Vertrages zu<br />

Grunde gelegt. Das hatte zur Folge, dass Schwellenwerte nicht erreicht und die Auf-<br />

träge deshalb nicht europaweit ausgeschrieben wurden.<br />

Dokumentation<br />

(467) Die Beschaffungsvorgänge wurden vielfach nicht ausreichend dokumentiert. In Ein-<br />

zelfällen konnten erst nach intensiven Nachforschungen Unterlagen im Aktenbestand<br />

aufgefunden werden. Unvollständige Vergabevermerke führten dazu, dass die Er-<br />

mittlung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergaben sowie die<br />

Gründe der Zuschlagserteilung nicht nachvollzogen werden konnten.<br />

Anzahl der Bieter<br />

(468) Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben wurde nicht immer<br />

die ausreichende Zahl an Angeboten eingeholt. Außerdem fehlten überzeugende Be-<br />

gründungen für diese Beschaffungen im Wege eines beschränkten Preis- und Leis-<br />

tungswettbewerbs. Darüber hinaus wurde es auch versäumt, durch Einschaltung der<br />

Auftragsberatungsstelle den in Betracht kommenden Bewerberkreis zu erkunden<br />

(§ 4 Nr. 1 VOL/A).<br />

Aufteilung von Aufträgen<br />

(469) Mehrfach wurden Beschaffungsmaßnahmen aufgeteilt und damit die Wertgrenze für<br />

ein förmliches Vergabeverfahren unterschritten. Eine Zusammenfassung der Einzel-<br />

aufträge hätte den Verwaltungsaufwand erheblich vermindert, es hätten sich auch

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