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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Abb. 1: Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur<br />

Deckung teilungsbedingter Sonderlasten<br />

für <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

2005<br />

2007<br />

2009<br />

2011<br />

Haushaltsjahr<br />

Darüber hinaus hat sich der Bund im Rahmen des Solidarpaktes II bereit erklärt,<br />

auch weiterhin überproportionale Leistungen für den Aufbau Ost zu erbringen, in-<br />

dem er über die gesamte Laufzeit insgesamt rd. 51 Mrd. € aus den Gemeinschafts-<br />

aufgaben und als Finanzhilfen zur Verfügung stellt. Nach 2019 soll es keinen Soli-<br />

darpakt mehr geben.<br />

(11) Andere Einnahmen des Landes lassen sich noch nicht derart langfristig sicher planen.<br />

Wie und in welcher Höhe die neuen Länder nach Ablauf der Förderperiode 2000 bis<br />

2006 in die Förderung durch die EU einbezogen werden, ist noch nicht endgültig ab-<br />

zusehen. Von einem Einnahmerückgang werden die neuen Länder jedoch ausgehen<br />

müssen. Fraglich ist z. B. auch, in welcher Höhe die Sonderbedarfs-Bundesergän-<br />

zungszuweisungen wegen überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung ab<br />

dem Jahr 2010 gezahlt werden. Für diese Zuweisungen – für <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpom-<br />

mern jährlich rd. 61,4 Mio. € – werden erstmals im Jahr 2008 Bund und Länder ge-<br />

meinsam die Voraussetzungen im Hinblick auf die Vergabe der Mittel im Jahr 2010<br />

prüfen.<br />

(12) Auf die Notwendigkeit der Reduzierung der Neuverschuldung auf Null im Zusam-<br />

menhang mit dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt hat der Landesrech-<br />

nungshof bereits in mehreren <strong>Jahresbericht</strong>en hingewiesen. Auf der 95. Sitzung des<br />

Finanzplanungsrates am 21.3.<strong>2002</strong> wurden vor dem Hintergrund der im Rahmen des<br />

europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes am 12.2.<strong>2002</strong> gegenüber dem Eco-<br />

fin-Rat von Deutschland zugesagten Stabilitätsziele die Umsetzung auf die unter-<br />

schiedlichen nationalen Ebenen erörtert und ein einvernehmlicher Beschluss gefasst.<br />

Die wichtigsten Vereinbarungen sind:<br />

2013<br />

2015<br />

2017<br />

2019

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