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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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(346) Das StAUN Schwerin schrieb eine Unterhaltungsleistung in zwei Losen aus. Für<br />

beide Lose gab ein Bieter das niedrigste Angebot ab. Während der Bindefrist zog<br />

diese Firma für das Los 2 ihr Angebot in Höhe von 83.186,19 DM (45.532,42 €) zu-<br />

rück. Das StAUN erteilte für dieses Los einer anderen Firma den Auftrag in Höhe<br />

von 93.789,65 DM (47.953,89 €).<br />

Mit Beginn und bis zum Ablauf der Bindefrist kann eine Zurücknahme oder Zurück-<br />

ziehung des Angebotes nicht erfolgen. Zieht der Bieter dennoch innerhalb der Binde-<br />

frist sein Angebot zurück und ist er nicht bereit, auf der Grundlage des abgegebenen<br />

Angebotes einen Vertrag abzuschließen, haftet er dem Auftraggeber für den diesem<br />

entstehenden Schaden aus Verschulden bei Vertragsabschluss.<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> forderte, die Mehrausgaben zu ermitteln und die Regress-<br />

frage zu klären.<br />

Das Umweltministerium teilte hierzu mit, dass die Firma „ihr Angebot zu Los 2 be-<br />

reits mit Schreiben vom 9.2.1998 und somit noch vor der Verdingungsverhandlung,<br />

die am 4.3.1998 stattfand, zurückzog. ... Das Angebot hätte jedoch weder in der Ver-<br />

dingungsverhandlung verlesen noch in die Niederschrift aufgenommen werden dür-<br />

fen.“<br />

Das Angebot der Firma ging beim StAUN erst am 4.3.1998 ein. Somit konnte es<br />

nicht bereits vier Wochen zuvor zurückgezogen werden. Zudem ergibt sich aus den<br />

vorliegenden Unterlagen, dass der Bieter am 9.3.1998 während der Bindefrist per<br />

Fax sein Angebot zurückzog. Deshalb hält der <strong>Landesrechnungshof</strong> seine Forderun-<br />

gen aufrecht.<br />

(347) Bei einer Öffentlichen Ausschreibung für eine Lieferung wurden vier Angebote zu-<br />

gelassen und gewertet. Die Auftragserteilung erfolgte an einen Bieter in Höhe von<br />

12.509,12 DM (6.395,81 €). Im Auftrag ist unter „Erläuterung“ vermerkt:<br />

“Der von Ihnen gemäß telefonischer Absprache ... gewährte Rabatt von 5 % wird<br />

von uns in Anspruch genommen und bei der Auftragssumme wie folgt berücksichtigt:<br />

Angebotssumme 13.167,50 DM<br />

5 % Rabatt – 658,38 DM<br />

12.509,12 DM“

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