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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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(340) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> kann seine Kritik nur wiederholen. Es handelt sich bei der<br />

Betreuung der IT-Netze und Datenbanken um eine Daueraufgabe. Dies muss bei Ab-<br />

schluss des Vertrages mit der DVZ M-V GmbH über den Einsatz von vier Mitarbei-<br />

tern im Mai/November 2000 auch dem Umweltministerium klar gewesen sein. Daher<br />

hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt überlegt werden müssen, ob es kostengünstiger<br />

wäre, zusätzlich weitere vier qualifizierte Mitarbeiter im Umweltministerium einzu-<br />

stellen. Der Hinweis darauf, dass es sich nicht um eine Kernaufgabe der Landesver-<br />

waltung handelt, die extern zu vergeben sei, kann im Hinblick auf den Grundsatz der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit so nicht gelten.<br />

(341) Eine interne Lösung wäre wirtschaftlicher. Der <strong>Landesrechnungshof</strong> bleibt daher bei<br />

seiner Auffassung, dass mit Abschluss des Vertrages mit der DVZ M-V GmbH der<br />

Stellenplan umgangen und das Etatrecht missachtet wurde.

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