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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Förderung der Erlebnistherme Güstrow<br />

Die Zuwendungsempfängerin hat dem Wirt-<br />

schaftsministerium vor dessen Entscheidung,<br />

Fördermittel für die Erlebnistherme Güstrow zu<br />

bewilligen, Informationen von zentraler Bedeu-<br />

tung vorenthalten. Das Ministerium beabsichtigt,<br />

auf die Rückforderung der Zuwendungen zu ver-<br />

zichten.<br />

(163) Die Erlebnistherme Güstrow – ein kombiniertes Freizeit- und Sportbad – wird von<br />

der Freizeit- und Immobiliengesellschaft Güstrow mbH (FIG) betrieben. Die FIG ist<br />

eine Tochtergesellschaft der im Eigentum der Kommune stehenden Stadtwerke Güst-<br />

row GmbH (SWG). Das Wirtschaftsministerium <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> hat der<br />

FIG für das Projekt Erlebnistherme mit Bescheid vom 15.2.1999 einen Investitions-<br />

zuschuss in Höhe von rd. 14,04 Mio. DM (rd. 7,18 Mio. €) bewilligt.<br />

(164) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hat die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums, die Er-<br />

lebnistherme Güstrow mit Zuwendungen zu fördern, bereits in seinem <strong>Jahresbericht</strong><br />

2000 kommentiert (Tzn. 158 - 202). Kritisch anzumerken war aus Sicht des Landes-<br />

rechnungshofes, dass schon im Zeitpunkt der Erteilung des Zuwendungsbescheids<br />

erhebliche Zweifel an der Förderfähigkeit des Vorhabens bestanden. Nach Auffas-<br />

sung des <strong>Landesrechnungshof</strong>es hatte die FIG gegenüber dem Wirtschaftsministeri-<br />

um unter anderem die dauerhafte Rentabilität der Therme, also die Erwirtschaftung<br />

des Kapitaldienstes für das von der FIG aufzunehmende Darlehen sowie einer ange-<br />

messenen Eigenkapitalverzinsung aus dem Betriebsergebnis der Therme, nicht mit<br />

der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen.<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> konnte unter anderem feststellen, dass die FIG ein von ihr<br />

selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zurückgehalten hatte. Die Experten hatten im<br />

Vergleich zu der von der FIG dem Ministerium vorgelegten Prognose deutlich gerin-<br />

gere Besucherzahlen und einen niedrigeren durchschnittlich erzielbaren Eintrittspreis<br />

ermittelt. Nach Auffassung des <strong>Landesrechnungshof</strong>es hätte die FIG dem Wirt-<br />

schaftsministerium das Gutachten zur Kenntnis geben müssen. Die Zurückhaltung

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