02.03.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

147<br />

(295) Die Prüfung der Zuweisungen und Zuschüsse der Haushaltsjahre 1999 und 2000 er-<br />

gab, dass im Sozialministerium weiterhin Defizite in der Anwendung des Zuwen-<br />

dungsrechtes bestehen. Zum Teil sind die gleichen Mängel wie in der vorangegange-<br />

nen Prüfung festgestellt worden.<br />

Beispielhaft zu nennen sind hier Mängel im Antragsverfahren, wie<br />

− unzureichende Abstimmung mit anderen Zuwendungsgebern,<br />

− unzureichende Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Zuwen-<br />

dungsempfänger,<br />

− Anerkennung von nicht zuwendungsfähigen Ausgaben und<br />

− unzureichende Vermerke zur Antragsprüfung,<br />

Mängel in den Zuwendungsbescheiden, wie<br />

− fehlende Angaben zur Zweckbindung von Gegenständen,<br />

− fehlende bzw. unzutreffende Festlegung der Finanzierungsart,<br />

− fehlende Angaben zum Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben,<br />

− mangelhafte Festlegungen zum Verwendungsnachweis sowie<br />

− die verzögerte Prüfung der Verwendungsnachweise.<br />

(296) Die aufgezeigten Mängel im Antragsverfahren und in den Zuwendungsbescheiden<br />

haben dazu geführt, dass Zuwendungen über das erforderliche Maß hinaus bewilligt<br />

wurden, aber auch dazu, dass die ordnungsgemäße Prüfung der Verwendungsnach-<br />

weise und die damit verbundene korrekte Ermittlung und Erhebung von Rückforde-<br />

rungen bei ggf. nicht zweckentsprechender Mittelverwendung von vornherein einge-<br />

schränkt sind.<br />

Nach Feststellung des <strong>Landesrechnungshof</strong>es wird das Sozialministerium nicht nur<br />

in Ausnahmefällen Rückforderungen auf Grund von nachträglicher Ermäßigung der<br />

Ausgaben oder Änderung der Finanzierung zu prüfen und zu veranlassen haben.<br />

Die verzögerte Prüfung der Verwendungsnachweise verhindert die effektive und<br />

zeitnahe Erfolgskontrolle der bewilligten Zuwendungen und damit ggf. die unver-<br />

zügliche Rückforderung von nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!