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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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nen zu erzielen, wodurch auf Mittel des Bundes und der EU hätte verzichtet werden<br />

müssen.<br />

Neben der – gegenüber der laut Finanzplanung 2000 – 2004 vorgesehenen – höheren<br />

Kreditaufnahme wurden auch wiederum für beide Haushaltsjahre Entnahmen aus den<br />

Rücklagen veranschlagt, die jeweils höher sind als die geplanten Zuführungen (<strong>2002</strong><br />

Saldo 13,8 Mio. €; 2003 Saldo 30,5 Mio. €). Auf der Ausgabenseite wurde für beide<br />

Haushaltsjahre die globale Minderausgabe (<strong>2002</strong> in Höhe von - 73,7 Mio. €, rd. 1 %<br />

des Haushaltsvolumens und 2003 in Höhe von - 61,0 Mio. €, rd. 0,9 % des Haus-<br />

haltsvolumens) im Vergleich zur Mittelfristigen Finanzplanung 2000 – 2004 und<br />

zum Haushaltsplan 2001 jeweils deutlich höher veranschlagt. Auch wenn eine globa-<br />

le Minderausgabe in Höhe von 1 bis 2 % des Haushaltsvolumens inzwischen in der<br />

Haushaltspraxis von Bund und Ländern als nicht verfassungswidrig angesehen wird,<br />

ist sie dennoch nicht völlig unproblematisch. Die globalen Minderausgaben sind Ver-<br />

fügungsbeschränkungen im Haushalt, bei denen es der Verwaltung überlassen bleibt,<br />

bei welchen konkreten Titeln eingespart wird, um die Minderausgabe innerhalb des<br />

Gesamtetats zu erwirtschaften. Sie weisen aber auch darauf hin, dass es im Rahmen<br />

der Haushaltsverhandlungen nicht gelungen ist, die durch die zusätzlich zu erwarten-<br />

den Steuermindereinnahmen notwendigen Einsparungen konkret auf Titel umzuset-<br />

zen. Vielmehr wurden die globalen Minderausgaben gegenüber dem Ansatz der Vor-<br />

jahre und auch gegenüber dem Haushaltsentwurf in etwa verdoppelt – trotz der dar-<br />

gestellten höheren Veranschlagung von Krediteinnahmen.<br />

Mit Beschluss des Haushaltes forderte der Landtag die Landesregierung auf<br />

(Drs. 3/2500), „den Finanzausschuss bis zum 30. April <strong>2002</strong> über die Umsetzung der<br />

einzelplanbezogenen Minderausgaben in Höhe 30 Mio. € mit der Maßgabe, diese auf<br />

ein Mindestmaß im investiven Bereich zu beschränken, zu unterrichten.“ Das Fi-<br />

nanzministerium legte am 30.04.<strong>2002</strong> die Umsetzung der einzelplanbezogenen glo-<br />

balen Minderausgaben im Haushaltsplan <strong>2002</strong>/2003 mit ADrs. 3/1160 vor. Zur Un-<br />

tersetzung der globalen Minderausgaben wurden die Ausgaben um rd. 37 Mio. €<br />

(laufende Ausgaben rd. 16 Mio. €, Investitionen rd. 21 Mio. €) und die Einnahmen<br />

um rd. 7 Mio. € abgesenkt.

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