02.03.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

218<br />

kontraproduktiv. Darüber hinaus wies die Betriebsführung für den Eigenbetrieb<br />

Schwächen auf, die nicht konkret bezifferbare Mehrbelastungen für die Gebühren-<br />

zahler zur Folge hatten.<br />

Erarbeitung der Kalkulation<br />

(456) Der Firma X wurde auch die Erarbeitung der Gebührenkalkulation übertragen. Dies<br />

ist sehr bedenklich, da die Firma X einerseits für den Landkreis Entsorgungsleistun-<br />

gen erbringt und andererseits die dafür notwendigen Gebühren ermittelt. Die Fir-<br />

ma X hat damit faktisch eine Pauschalermächtigung dafür, ihre Aufwendungen in der<br />

Gebührenkalkulation anzusetzen. Dies birgt die Gefahr, dass „großzügig“ verfahren<br />

wird. Es ist fraglich, ob damit noch ein Anreiz besteht, die übernommenen Aufgaben<br />

sparsam und wirtschaftlich zu erfüllen.<br />

Mängel der Gebührenkalkulation<br />

(457) Mit der Gebührenkalkulation soll der Preis, den der Benutzer für die Inanspruch-<br />

nahme der Abfallbeseitigung zu zahlen hat, ermittelt werden. Dabei dürfen gemäß<br />

§ 6 Abs. 2 KAG nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen<br />

Kosten berücksichtigt werden.<br />

Überflüssige und übermäßige Kosten dürfen nicht angesetzt werden (gebührenrecht-<br />

licher Grundsatz der Erforderlichkeit), da der Landkreis auch dort, wo sein Handeln<br />

Gebührenpflichten auslöst, zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsfüh-<br />

rung verpflichtet ist. Es war fraglich, ob einzelne Kostenpositionen der Höhe nach<br />

erforderlich und damit gebührenrelevant waren:<br />

− Entgegen den vertraglichen Vereinbarungen wurden einem Entsorger die Leistun-<br />

gen nicht nach tatsächlich abgefahrenen Behältern, sondern unabhängig vom tat-<br />

sächlichen Aufwand als pauschaliertes Entgelt vergütet.<br />

− Für die Nachsorge der Deponie Neppermin wurden entgegen der Kalkulation hö-<br />

here Rückstellungen gebildet, ohne die Notwendigkeit dieser Erhöhung zu spezi-<br />

fizieren.<br />

− Teilweise bestanden erhebliche Unterschiede zwischen den kalkulierten und den<br />

tatsächlichen Kosten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!