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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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tierten“ Kapitels 1011 wie auch innerhalb des Deckungskreises 1 ist weitreichende<br />

Deckungsfähigkeit aller Titel festgelegt.<br />

(32) Damit ist die Kontrolle, ob der Wille des Parlaments bei der Ausführung des Haus-<br />

haltsplanes genügend Beachtung gefunden hat, nur mit großem Aufwand möglich<br />

(vgl. <strong>Jahresbericht</strong> 2000 Tz. 66 – Verletzung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes<br />

der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit).<br />

(33) Die Inanspruchnahme der vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen – weit gefass-<br />

ten – Deckungsfähigkeiten mag formal betrachtet haushaltsrechtlich nicht zu bean-<br />

standen sein, erschwert aber Akzentsetzungen des Parlaments, den Haushaltsvollzug<br />

und die Rechnungsprüfung. Außerdem ist auf Grund der gegenseitigen Deckungsfä-<br />

higkeit von Titeln der Hauptgruppe 6 und 8 nicht ausgeschlossen, dass Ausgaben für<br />

konsumtive Zwecke mit Krediten finanziert werden (Gefahr des Verstoßes gegen<br />

Art. 65 Abs. 2 Verf. M-V). Hierauf hatte der <strong>Landesrechnungshof</strong> bereits in seinem<br />

<strong>Jahresbericht</strong> 2000 (Tz. 66) hingewiesen.<br />

(34) Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass der angeführte Deckungsvermerk im Ein-<br />

zelplan 10 erstmals 1998 eingeführt worden sei, um den Verwaltungsaufwand bei<br />

den häufig auftretenden Mehrausgaben bei einzelnen Titeln zu vermeiden. Der Wille<br />

des Parlaments werde jedoch in der Durchführung des Haushaltes berücksichtigt, da<br />

die vom Parlament beschlossenen Sozialleistungen gewährt werden und der<br />

Haushaltsvermerk vom Parlament in Kenntnis der Sachlage beschlossen worden sei.<br />

Das Finanzministerium führte dazu weiter aus:<br />

„Bei der Einbeziehung von Titeln der HG 8 hat das Finanzministerium im konkreten<br />

Fall einerseits abgewogen zwischen der Möglichkeit, dass durch die Deckungsfähig-<br />

keit konsumtive Zwecke durch Kredite finanziert werden, und andererseits den o. g.<br />

Vorteilen der Einbeziehung in den Deckungskreis. Eine Beeinträchtigung der Kre-<br />

ditobergrenze war angesichts der Größenordnung der Ansätze bei den vier Titeln der<br />

HG 8 (28,6 T€ in 2000) praktisch ausgeschlossen. Den von der Landesregierung<br />

vorgelegten umfassenden Haushaltsvermerk hat das Parlament in unveränderter<br />

Ausgestaltung beschlossen.“<br />

Weiter teilte das Finanzministerium mit, dass grundsätzlich die Überschneidung von<br />

Deckungsfähigkeiten nicht erfolgen soll. Seit dem Haushaltsjahre 2001 sei auch die<br />

Überschneidung mit dem Titel 1011 671.01 nicht mehr gegeben. Die Überschnei-

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