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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Prüfung der Entschädigungen, Gebühren und<br />

Auslagen der Gerichtsvollzieher<br />

Gerichtsvollzieher erhalten für die Erledigung<br />

ihrer Aufträge außer ihrer Besoldung zur Abgel-<br />

tung des ihnen durch die Verpflichtung zur Ein-<br />

richtung und Unterhaltung eines Büros entstan-<br />

denen Aufwandes eine Entschädigung (Auslagen-<br />

erstattungen und Gebührenanteile). Die Ausla-<br />

generstattungen für Schreibauslagen sind jedoch<br />

bereits in den Gebührenanteilen enthalten und<br />

könnten gänzlich eingespart werden.<br />

Die tatsächlichen Ausgaben der Gerichtsvollzie-<br />

her für die Beschäftigung von Bürohilfskräften<br />

betragen nur 10 % der Pauschale, die sie in Form<br />

ihrer Bürokostenentschädigung erhalten.<br />

Gleichwohl hat das Justizministerium die Berech-<br />

tigung der Höhe der Pauschale nicht überprüft.<br />

Das Landgericht Rostock hat die Prüfungen der<br />

Gerichtsvollzieher nicht im vorgeschriebenen<br />

Umfang durchgeführt.<br />

Prüfungsgegenstand<br />

(270) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hat bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Ros-<br />

tock die Entschädigungen, Gebühren und Auslagen der Gerichtsvollzieher geprüft.<br />

Darüber hinaus hat sich der <strong>Landesrechnungshof</strong> im Rahmen dieser Prüfung auch<br />

mit der Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben der zuständigen Gerichte bei den Ge-<br />

richtsvollziehern befasst. Dazu wurden von September 2000 bis März 2001 örtliche<br />

Erhebungen beim Justizministerium, beim Oberlandesgericht Rostock und beim<br />

Landgericht Rostock mit den Amtsgerichten in Rostock, Bad Doberan und Güstrow<br />

durchgeführt und anhand von Fragebögen die Gerichtsvollzieher über ihre tatsächlich<br />

entstandenen Bürokosten befragt.

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