02.03.2013 Aufrufe

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

274<br />

Stadt Brüel – Eigenbetrieb Stadtwerke Brüel –<br />

Das Innenministerium gewährte im November<br />

1997 gemäß der Richtlinien des Ministeriums für<br />

Bau, Landesentwicklung und Umwelt sowie des<br />

Innenministeriums zur Unterstützung der abwas-<br />

serbeseitigungspflichtigen Körperschaften in<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> (FöRi-AW) der Stadt<br />

Brüel eine Zuwendung in Höhe von 112.000 DM<br />

(57.300 €) als Anteilfinanzierung für Beitragsaus-<br />

fälle. Nach Auffassung des Landesrechnungsho-<br />

fes hätte diese Zuwendung nicht gewährt werden<br />

dürfen.<br />

(576) Die Stadt Brüel hatte am 26.11.1996 einen Antrag auf Zuwendung gemäß der Richt-<br />

linien zur Unterstützung der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften in<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> in Höhe von 1.112.248,20 DM (568.683,47 €) gestellt.<br />

Hiermit sollten Ausfälle von festgesetzten Anschlussbeiträgen in Höhe von<br />

159.948 DM (81.780 €) und Verlustabdeckungen für ungenutzte Kapazitäten in den<br />

Jahren 1993 bis 1995 in Höhe von 952.300 DM (486.900 €) bezuschusst werden.<br />

Mit Zuwendungsbescheid vom 13.11.1997 bewilligte das Innenministerium eine<br />

Zuwendung in Höhe von 112.000 DM (57.300 €) für die Beitragsausfälle. Zur Be-<br />

gründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beitragsausfall auf Grund ei-<br />

nes Gesamtvollstreckungsverfahrens einer ortsansässigen Firma herbeigeführt wurde.<br />

In dem anschließenden Zwangsversteigerungsverfahren des Betriebsgrundstückes im<br />

Jahre 1996 hatte die Stadt Brüel versäumt, ihre ausgefallenen Forderungen auf Bei-<br />

träge auf Grund der Gesamtvollstreckung in Höhe von 223.088,20 DM<br />

(114.063,19 €) nebst Zinsen und weiteren Kosten beim Amtsgericht Sternberg an-<br />

zumelden. Da Beiträge als öffentliche Last gemäß § 8 Abs. 11 KAG auf dem Grund-<br />

stück ruhen, wären die Forderungen der Stadt Brüel als bevorrechtigt anerkannt wor-<br />

den (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwal-<br />

tung – ZVG). Durch den Zuschlag des Amtsgerichts Sternberg ist die öffentliche<br />

Last jedoch erloschen (§§ 91 i. V. m. 44 Abs. 1 und 52 ZVG).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!