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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Preisvorteile für Großbestellungen ergeben können. Der Wert eines Auftrags darf<br />

nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung der Vor-<br />

schriften zu entziehen (§ 3 Abs. 2 VgV).<br />

Leistungsbeschreibung<br />

(470) In Einzelfällen wurden die Leistungen nach Art und Menge nicht so eindeutig und<br />

erschöpfend beschrieben, dass alle Bewerber sie gleich verstehen und darauf ver-<br />

gleichbare Angebote abgeben konnten. Teilweise waren die Leistungsbeschreibun-<br />

gen (§ 8 VOL/A) nicht hersteller- bzw. produktneutral abgefasst, sodass durch die<br />

speziellen Vorgaben der Bewerberkreis ungerechtfertigt verkleinert und damit der<br />

Wettbewerb eingeschränkt wurde.<br />

Prüfung und Wertung der Angebote<br />

(471) Vereinzelt wurde es versäumt, die Angebote auf rechnerische Richtigkeit<br />

(§ 23 Nr. 2 VOL/A) zu prüfen. Das hatte zur Folge, dass nicht das wirtschaftlichste<br />

Angebot den Zuschlag erhielt. Dadurch sind Mehrkosten entstanden. In einem ande-<br />

ren Fall wurde nicht dem günstigsten Bieter, sondern einem ortsansässigen Unter-<br />

nehmen, das in der Submission erst an dritter Stelle stand, der Zuschlag erteilt. Die<br />

Gründe für die Zuschlagserteilung ergaben sich nicht aus der Leistungsbeschreibung<br />

und waren daher nicht auftragsbezogen. Somit waren sie nicht geeignet, zu begrün-<br />

den, warum dieses Angebot das wirtschaftlichste war (§ 25 Nr. 3 VOL/A).<br />

Einzelfeststellungen<br />

(472) Der Auftrag für die IT-Ausrüstung des Landkreises Müritz mit geschätzten Anschaf-<br />

fungskosten von netto rd. 2,2 Mio. DM (rd. 1,12 Mio. €) wurde auf Grundlage des<br />

Kreistagsbeschlusses vom 19.2.1997 freihändig vergeben. Auf Grund des Auftrags-<br />

volumens wäre ein Vergabeverfahren nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A not-<br />

wendig gewesen. Die Freihändige Vergabe wurde u. a. damit begründet, dass „die<br />

EDV-Ausrüstung und -Verfahren im Wesentlichen durch Technik, Verfahren und<br />

Leistungen der Firma bestimmt und seit 1993 Leistungen von rd. 1,3 Mio. DM<br />

(rd. 0,7 Mio. €) an die Firma X vergeben worden sind. Nur eine Freihändige Verga-<br />

be gewährleistet die Sicherung der Investitionen der vergangenen Jahre.“

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