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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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(452) Die Firma X ist überwiegend in den Bereichen Management, Abfallberatung und<br />

Gebühreneinzug tätig, die Einsammlung und der Transport der Abfälle sind auf ver-<br />

schiedene Entsorgungsfirmen übertragen.<br />

Die Aufgaben, die der Firma X übertragen wurden, sind klassische Verwaltungsauf-<br />

gaben, die grundsätzlich durch die Verwaltung selbst gelöst werden müssen. Vortei-<br />

le, die sich für den Landkreis dadurch ergeben haben, dass zwischen dem Landkreis<br />

und den Entsorgungsunternehmen noch die Firma X eingeschaltet wurde, waren<br />

nicht ersichtlich.<br />

Gewinnausschüttungen<br />

(453) Die Firma X hat von 1993 bis 1999 Jahresüberschüsse von rd. 1,1 Mio. DM<br />

(rd. 562.400 €) erwirtschaftet. Diese Gewinne wurden zur Erhöhung des Stammkapi-<br />

tals verwendet, auf neue Rechnung vorgetragen und ausgeschüttet.<br />

Dem Landkreis ist es auf Grund des Kostenüberschreitungsverbotes verwehrt, aus<br />

der Beteiligung an einem Entsorger über eine angemessene kalkulatorische Verzin-<br />

sung des Eigenkapitals hinaus, Gewinne zu erwirtschaften (OVG Greifswald, Urteil<br />

vom 25.2.1998, Az. 4 K 8/97). Es ist fraglich, ob die Gewinne im Bereich der Haus-<br />

müllentsorgung einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals entsprechen oder<br />

ob diese gebührenmindernd in die Kalkulation hätten eingestellt werden müssen.<br />

(454) Der Landkreis hat es 1994 und 1995 versäumt, sich die auf die Gewinnausschüttun-<br />

gen einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen. Die An-<br />

tragsfrist gemäß § 36b Abs. 4 EStG ist abgelaufen. Dadurch sind dem Landkreis und<br />

damit dem Gebührenhaushalt Einnahmen von rd. 32.600 DM (rd. 16.700 €) entgan-<br />

gen.<br />

Mangelhafte Betriebsführung<br />

(455) Entgegen dem Beschluss des Kreistages wurde der Eigenbetrieb Wolgast nicht auf-<br />

gelöst. Stattdessen wurde die Firma X auch mit der Betriebsführung des Eigenbe-<br />

triebs beauftragt. Dies hat sich nicht bewährt.<br />

Das Nebeneinander der unterschiedlichen Organisationsformen – Eigenbetrieb und<br />

gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (Firma X) – war finanziell aufwändiger und

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