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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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31<br />

Zwecke an private Unternehmen“ sind Solländerungen zu Gunsten der Titel<br />

1503 684.03 MG 04 „Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Ein-<br />

richtungen - reformierter ESF“ und 1503 683.03 MG 04 „Zuschüsse für laufende<br />

Zwecke an private Unternehmen - reformierter ESF“ in Höhe von 13 Mio. DM vor-<br />

genommen worden. Die Ausgaben der Maßnahmegruppen 04 und 05 „Zusätzliche<br />

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus dem reformierten Europäischen Sozialfonds<br />

(reformierter ESF)“ und „ESF 2000 bis 2006“ sind nicht gegenseitig deckungsfähig.<br />

Diese Solländerungen sind jedoch in gleicher Höhe wieder rückgängig gemacht wor-<br />

den, sodass im Ergebnis kein Haushaltsverstoß vorliegt.<br />

(47) In ähnlicher Weise ist beim Titel 1003 681.10 „Versorgungsleistungen nach dem<br />

Bundesversorgungsgesetz (BVG) auf der Grundlage des 2. SED-Unrechtsbereini-<br />

gungsgesetzes“ eine unzulässige Buchung durchgeführt worden, indem das Soll des<br />

Titels 1003 681.04 „Versorgungsleistungen nach dem BVG auf der Grundlage des<br />

1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes“ um das gesamte Soll des Titels 1003 681.10<br />

in Höhe von 10.000 DM über den Ansatz des Titels 1003 681.04 hinaus erhöht wur-<br />

de. Diese Buchung ist im Ergebnis nicht rückgängig gemacht worden. Im Beitrag zur<br />

Haushaltsrechnung heißt es daher in einem handschriftlichen Zusatz „Die Buchung<br />

hätte nicht durchgeführt werden dürfen.“<br />

(48) Durch den Vorgang wird offenbar, dass mittels ProFiskal das Soll eines Titels ohne<br />

haushaltsrechtliche Ermächtigung erhöht werden kann. Dies ermöglicht es dann, über<br />

die Höhe des Haushaltsansatzes hinaus Ausgaben zu leisten. Damit wären Haus-<br />

haltsüberschreitungen und Verstöße gegen den Grundsatz der sachlichen Bindung<br />

möglich.<br />

(49) Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass es bereits in der Grundspezifikation zum<br />

System DAV (Modul Haushaltsplanung) an die damit beauftragte Firma die Anfor-<br />

derungen zur Eingabe von Deckungsfähigkeiten im Modul DAV und zur Übergabe<br />

und Verarbeitung im Modul DHB (Modul Mittelbewirtschaftung) mit dem Ziel der<br />

weitgehenden automatischen Kontrolle der Deckungsfähigkeiten im Haushaltsvoll-<br />

zug spezifiert habe. Es sei allerdings haushaltsrechtlich nicht zwingend, dass das<br />

Haushaltsbewirtschaftungsverfahren diese Funktionalität ausführen muss. Der Zeit-<br />

punkt der Umsetzung dieser komplexen Problemstellung von der damit beauftragten<br />

Firma sei aus heutiger Sicht noch nicht abzuschätzen.

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