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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Das Landesbauamt empfahl dem Innenministerium im Juli 1995, einen gemieteten<br />

Heizcontainer mit Gasbefeuerung (Miete ca. 1.900 DM (ca. 970 €) / Monat) installie-<br />

ren zu lassen. Das Landesbauamt schätzte die Baukosten auf 24.000 DM (12.300 €)<br />

und bemerkte: „Wenn die Anmietung der Zentrale für länger als 4 Jahre in Erwä-<br />

gung gezogen werden muss, kippt die Wirtschaftlichkeit zu Gunsten einer eigenen<br />

Zentrale.“<br />

Wie das Innenministerium auf diesen Hinweis reagiert hat, ist aus den Unterlagen<br />

nicht ersichtlich.<br />

Das in den Prüfunterlagen befindliche Angebot eines Bieters sah für den Kauf einer<br />

Heizcontaineranlage einen Bruttopreis von rd. 100.000 DM (rd. 51.100 €) vor oder<br />

die Anlage zu einem Betrag von 1.978 DM (1.011 €) / Monat bei einer Laufzeit von<br />

36 Monaten einschließlich Wartung und Kundendienst zu mieten.<br />

Die hausverwaltende Dienststelle schloss am 30.10.1995/7.11.1995 einen Mietver-<br />

trag auf unbestimmte Zeit bzw. bis zum Neubau der Fahrbereitschaft an anderer Stel-<br />

le ab. Ab 1.8.1998 reduzierte sich der Mietzins auf 1.798 DM (919 €).<br />

Die bis zum 1.4.2001 insgesamt angefallenen Mietausgaben von 120.832 DM<br />

(61.780 €) liegen deutlich über dem Bruttokaufpreis.<br />

Um weiteren Schaden für das Land zu vermeiden, schlug der <strong>Landesrechnungshof</strong><br />

eine Vertragswandlung mit dem Ziel vor, über eine einmalige Nutzungspauschale für<br />

die Restlaufzeit die Ausgaben zu minimieren.<br />

Das Finanzministerium teilte in seiner Stellungnahme mit, dass eine Verlagerung des<br />

Werkstattbereiches auf eine Liegenschaft in Rostock vorgesehen gewesen sei und<br />

man davon ausgegangen sei, dass ein im Jahr 1995 bereits anhängiges Restitutions-<br />

verfahren im Zeitraum von drei bis vier Jahren zu Gunsten des Landes entschieden<br />

sein würde. Vor diesem Hintergrund sei die Anmietung des Heizcontainers erfolgt.<br />

Die Liegenschaft sei schließlich im März 2001 dem Land zugeordnet worden. Die<br />

erneute Frage nach der Wirtschaftlichkeit sei somit erst aktuell geworden, nachdem<br />

sich die Prämisse der erwarteten Nutzungsdauer geändert habe.<br />

Entsprechend dem Vorschlag des <strong>Landesrechnungshof</strong>es werde die hausverwaltende<br />

Dienststelle vom Innenministerium beauftragt, den Vertrag nochmals mit dem Ziel<br />

der Ausgabenminimierung für die Restlaufzeit zu verhandeln.

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