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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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wicklung unterschiedlich. Im Schuljahr 2000/01 liegen die Werte zwischen 1,60 und<br />

2,16.<br />

Auswertung der Schulstatistik<br />

(264) Nach § 72 Schulgesetz für das Land <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> (SchulG M-V) kön-<br />

nen durch Rechtsverordnung in den Schulen statistische Erhebungen über schul- und<br />

ausbildungsbezogene Tatbestände zum Zwecke der Schulverwaltung und Bildungs-<br />

planung angeordnet werden. Von dieser Ermächtigung hat das damalige Kultusmi-<br />

nisterium Gebrauch gemacht und die Schulstatistikverordnung vom 20. August 1997<br />

(SchulstatVO M-V) erlassen. Das Statistische Landesamt führt nach § 1 Abs. 2<br />

SchulstatVO M-V im Auftrag des Ministeriums die amtliche Schulstatistik durch.<br />

Die nach der SchulstatVO M-V vorgeschriebenen durchaus aufwändigen Erhebun-<br />

gen verlieren an Wert und stellen letztlich einen verlorenen Verwaltungsaufwand<br />

dar, wenn das gewonnene Datenmaterial nicht durch Aufarbeitung und Auswertung<br />

für die in § 72 SchulG M-V vorgegebenen Zwecke der Schulverwaltung und Bil-<br />

dungsplanung nutzbar gemacht wird.<br />

Im Rahmen der Prüfung hatte der <strong>Landesrechnungshof</strong> das Ministerium gebeten,<br />

ihm, soweit vorhanden, sowohl Auswertungen zu den im Rahmen der amtlichen<br />

Schulstatistik abgefragten Anrechnungsstunden für die letzten fünf Schuljahre und zu<br />

den einzelnen Anrechnungstatbeständen, als auch Prognosen, wie sich die Inan-<br />

spruchnahme von Anrechnungen in Zukunft entwickeln wird, zur Verfügung zu stel-<br />

len. Entsprechende Unterlagen waren im Ministerium allerdings nicht vorhanden.<br />

Von daher konnte der <strong>Landesrechnungshof</strong> nicht nachvollziehen, wie das Bildungs-<br />

ministerium das vorhandene statistische Material für Zwecke der Schulverwaltung<br />

und Bildungsplanung nutzt.<br />

Einzelfeststellungen<br />

(265) Bei den geprüften Anrechnungstatbeständen gab es Unstimmigkeiten zwischen den<br />

Zahlen der unterschiedlichen Verwaltungsebenen und Überschreitungen von Höchst-<br />

zahlen. Schulämter haben Schulen zu viele Anrechnungsstunden zugewiesen. Schu-<br />

len haben Anrechnungsstunden nicht zweckentsprechend genutzt, ihrerseits zu viele<br />

Stunden gewährt sowie unzutreffende Angaben zur amtlichen Schulstatistik gemacht.<br />

Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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