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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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nen waren. Voraussetzung dafür war, dass eine funktionale Gleichwertigkeit (Ver-<br />

siegelungsfunktion) festgestellt werden konnte.<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hielt die Preise, die dem Sanierungskonzept zu Grunde ge-<br />

legt wurden, für nicht anwendbar, da sie überwiegend aus dem Angebot einer der<br />

Erwerbergemeinschaft verbundenen Baufirma aus dem Jahre 1997 entnommen wur-<br />

den.<br />

Eine Stellungnahme des Umweltministeriums steht noch aus.<br />

(371) Das Ingenieurbüro, welches das Sanierungskonzept erarbeitet hatte, hatte auch die<br />

Ausschreibung der Leistungen, die Öffnung und Wertung der Angebote nach der<br />

VOB/A vorgenommen und den Vergabevorschlag erarbeitet. Die zur Erwerberge-<br />

meinschaft gehörende Baufirma erhielt den Zuschlag auf das preisgünstigste Ange-<br />

bot. Der <strong>Landesrechnungshof</strong> konnte nicht ausschließen, dass angesichts der Verqui-<br />

ckung der Interessenlage zwischen dem Auftraggeber (Erwerbergemeinschaft), dem<br />

Ingenieurbüro und dem Auftragnehmer kein VOB/A-konformes Verfahren durchge-<br />

führt wurde.<br />

Das Umweltministerium bestätigte die Feststellung.<br />

Einem ordnungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahren kommt eine entscheidende<br />

Bedeutung zu, insbesondere wenn es darum geht zu beurteilen, ob die Sanierungs-<br />

maßnahmen mit dem geringst möglichen Aufwand durchgeführt wurden und die<br />

Kostenerstattung durch das Land der Höhe nach gerechtfertigt waren.<br />

Im Übrigen beweist der Vertrag zur Altlastenbeseitigung vom 10./18.7.1997 zwi-<br />

schen den Stadtwerken A und der Erwerbergemeinschaft, dass sämtliche Sanierungs-<br />

arbeiten durch die Erwerbergemeinschaft ausgeführt werden sollten. Eine Vergabe<br />

der Leistungen an andere Bewerber war somit zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt.<br />

(372) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hielt die im Wege der Ausschreibung erzielten Einheits-<br />

preise wegen der erheblichen Mengenänderungen für nicht geeignet, als Grundlage<br />

für die spätere Kostenerstattung im Rahmen der Freistellung von der Altlastenhaf-<br />

tung herangezogen zu werden. Gleiches galt für die Einheitspreise, die in die Sanie-<br />

rungskonzeption aufgenommen wurden.<br />

Das Umweltministerium teilte mit, es sei ein Gesamtkonzept ausgeschrieben worden,<br />

um einen größeren Gesamtstandort wirtschaftlich zu entwickeln. Aus diesem Ge-

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