Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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nen waren. Voraussetzung dafür war, dass eine funktionale Gleichwertigkeit (Ver-<br />
siegelungsfunktion) festgestellt werden konnte.<br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hielt die Preise, die dem Sanierungskonzept zu Grunde ge-<br />
legt wurden, für nicht anwendbar, da sie überwiegend aus dem Angebot einer der<br />
Erwerbergemeinschaft verbundenen Baufirma aus dem Jahre 1997 entnommen wur-<br />
den.<br />
Eine Stellungnahme des Umweltministeriums steht noch aus.<br />
(371) Das Ingenieurbüro, welches das Sanierungskonzept erarbeitet hatte, hatte auch die<br />
Ausschreibung der Leistungen, die Öffnung und Wertung der Angebote nach der<br />
VOB/A vorgenommen und den Vergabevorschlag erarbeitet. Die zur Erwerberge-<br />
meinschaft gehörende Baufirma erhielt den Zuschlag auf das preisgünstigste Ange-<br />
bot. Der <strong>Landesrechnungshof</strong> konnte nicht ausschließen, dass angesichts der Verqui-<br />
ckung der Interessenlage zwischen dem Auftraggeber (Erwerbergemeinschaft), dem<br />
Ingenieurbüro und dem Auftragnehmer kein VOB/A-konformes Verfahren durchge-<br />
führt wurde.<br />
Das Umweltministerium bestätigte die Feststellung.<br />
Einem ordnungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahren kommt eine entscheidende<br />
Bedeutung zu, insbesondere wenn es darum geht zu beurteilen, ob die Sanierungs-<br />
maßnahmen mit dem geringst möglichen Aufwand durchgeführt wurden und die<br />
Kostenerstattung durch das Land der Höhe nach gerechtfertigt waren.<br />
Im Übrigen beweist der Vertrag zur Altlastenbeseitigung vom 10./18.7.1997 zwi-<br />
schen den Stadtwerken A und der Erwerbergemeinschaft, dass sämtliche Sanierungs-<br />
arbeiten durch die Erwerbergemeinschaft ausgeführt werden sollten. Eine Vergabe<br />
der Leistungen an andere Bewerber war somit zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt.<br />
(372) Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hielt die im Wege der Ausschreibung erzielten Einheits-<br />
preise wegen der erheblichen Mengenänderungen für nicht geeignet, als Grundlage<br />
für die spätere Kostenerstattung im Rahmen der Freistellung von der Altlastenhaf-<br />
tung herangezogen zu werden. Gleiches galt für die Einheitspreise, die in die Sanie-<br />
rungskonzeption aufgenommen wurden.<br />
Das Umweltministerium teilte mit, es sei ein Gesamtkonzept ausgeschrieben worden,<br />
um einen größeren Gesamtstandort wirtschaftlich zu entwickeln. Aus diesem Ge-