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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Zuwendungen beurteilt und die Verfahren mit vertretbarem Verwaltungsaufwand<br />

abgewickelt werden können.<br />

(355) Die Zuwendungsempfänger lösten in vielen Fällen Nachträge von erheblichem Aus-<br />

maß u. a. für Leistungen aus, die nicht direkt der Beräumung devastierter Flächen<br />

zuzurechnen waren, beispielsweise:<br />

− Erstellen von Bestandsplänen, Mauerwerks-, Gerüstbau-, Dachdecker- und Pflas-<br />

terarbeiten, Einzäunung eines Geländes (75.966,31 DM/38.840,96 €),<br />

− Entsorgung von angefallenem Siedlungsabfall nach Abschluss der Beräumung<br />

(82.009,38 DM/41.930,73 €),<br />

− Beräumung von großen Feldsteinen und unterirdischen Fundamenten acht Monate<br />

nach dem Abschluss der Abrissarbeiten (33.107,64 DM/16.927,67 €),<br />

− Bau eines Lärmschutzwalls und die Verfüllung der Baugruben mit tragfähigem<br />

Boden (277.058,31 DM/141.657,66 €).<br />

Gemäß Nr. 1 Abs. 4 BrmRL umfasst die Beräumung den Abriss und die Beseitigung<br />

störender baulicher Betriebsanlagen und Oberflächenversiegelungen, die fachgerech-<br />

te Entsorgung der auf dem Betriebsgelände des ehemaligen Betriebes befindlichen<br />

Abfälle und Reststoffe sowie die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung kontami-<br />

nierten Bodens.<br />

Das Umweltministerium wurde aufgefordert, die für die o. g. Leistungen gewährten<br />

Fördermittel zurückzufordern.<br />

(356) Ein Zuwendungsempfänger ließ Arbeiten für insgesamt 534.054,34 DM<br />

(273.057,64 €) vom mindestfordernden Bieter ausführen. Dieser hatte ein Angebot<br />

über 225.106,42 DM (115.095,08 €) abgegeben. Die zusätzlichen Leistungen wurden<br />

freihändig vergeben. Die Nebenbestimmung Nr. 4 des Zuwendungsbescheides, wo-<br />

nach Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen auf Grundlage der VOB/A zu er-<br />

folgen haben, wurde nicht ausreichend beachtet.<br />

Das Umweltministerium wird prüfen müssen, inwieweit die Ausgaben für die Nach-<br />

tragsleistungen zuwendungsfähig sind.<br />

(357) In zwei Fällen zahlte ein Zuwendungsempfänger insgesamt 11.464,65 DM<br />

(5.861,78 €) zuviel an ein Ingenieurbüro. Das Umweltministerium gewährte einen

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