Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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Zuwendungen beurteilt und die Verfahren mit vertretbarem Verwaltungsaufwand<br />
abgewickelt werden können.<br />
(355) Die Zuwendungsempfänger lösten in vielen Fällen Nachträge von erheblichem Aus-<br />
maß u. a. für Leistungen aus, die nicht direkt der Beräumung devastierter Flächen<br />
zuzurechnen waren, beispielsweise:<br />
− Erstellen von Bestandsplänen, Mauerwerks-, Gerüstbau-, Dachdecker- und Pflas-<br />
terarbeiten, Einzäunung eines Geländes (75.966,31 DM/38.840,96 €),<br />
− Entsorgung von angefallenem Siedlungsabfall nach Abschluss der Beräumung<br />
(82.009,38 DM/41.930,73 €),<br />
− Beräumung von großen Feldsteinen und unterirdischen Fundamenten acht Monate<br />
nach dem Abschluss der Abrissarbeiten (33.107,64 DM/16.927,67 €),<br />
− Bau eines Lärmschutzwalls und die Verfüllung der Baugruben mit tragfähigem<br />
Boden (277.058,31 DM/141.657,66 €).<br />
Gemäß Nr. 1 Abs. 4 BrmRL umfasst die Beräumung den Abriss und die Beseitigung<br />
störender baulicher Betriebsanlagen und Oberflächenversiegelungen, die fachgerech-<br />
te Entsorgung der auf dem Betriebsgelände des ehemaligen Betriebes befindlichen<br />
Abfälle und Reststoffe sowie die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung kontami-<br />
nierten Bodens.<br />
Das Umweltministerium wurde aufgefordert, die für die o. g. Leistungen gewährten<br />
Fördermittel zurückzufordern.<br />
(356) Ein Zuwendungsempfänger ließ Arbeiten für insgesamt 534.054,34 DM<br />
(273.057,64 €) vom mindestfordernden Bieter ausführen. Dieser hatte ein Angebot<br />
über 225.106,42 DM (115.095,08 €) abgegeben. Die zusätzlichen Leistungen wurden<br />
freihändig vergeben. Die Nebenbestimmung Nr. 4 des Zuwendungsbescheides, wo-<br />
nach Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen auf Grundlage der VOB/A zu er-<br />
folgen haben, wurde nicht ausreichend beachtet.<br />
Das Umweltministerium wird prüfen müssen, inwieweit die Ausgaben für die Nach-<br />
tragsleistungen zuwendungsfähig sind.<br />
(357) In zwei Fällen zahlte ein Zuwendungsempfänger insgesamt 11.464,65 DM<br />
(5.861,78 €) zuviel an ein Ingenieurbüro. Das Umweltministerium gewährte einen