Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
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weltministerium den Standpunkt, dass die anerkannten Kosten fachlich gerechtfertigt<br />
seien.<br />
Die Einschätzung des Umweltministeriums, dass die anerkannten Kosten gerechtfer-<br />
tigt waren, wird auf Grund einer bisher fehlenden konkreten Auseinandersetzung mit<br />
den Feststellungen nicht geteilt.<br />
Im Übrigen liegt der vom <strong>Landesrechnungshof</strong> berechnete Sanierungsumfang im<br />
Rahmen der Kostenschätzung des bis 1998 tätigen Projektmanagers, der in seinem<br />
Zwischenbericht vom 26.5.1997 von Gesamtkosten in Höhe von 530.000 DM bis<br />
813.500 DM (271.000 bis 416.000 €) für diese Sanierungsmaßnahme ausging.<br />
(374) Die Stadtwerke A hatten lt. Kontoauszug vom 28.4.1999 in einer Summe<br />
2.001.007,52 DM (1.023.098,90 €) für alle Rechnungen aus den Jahren 1996 bis<br />
1998 an die Erwerbergemeinschaft überwiesen. Es bestanden Zweifel an der Ord-<br />
nungsmäßigkeit dieses Zahlungsnachweises, da nicht nachvollziehbar war, aus wel-<br />
chen Gründen die Stadtwerke die gesamte Erschließung eines Geländes finanziert<br />
haben sollten, obwohl sie seit mehreren Jahren nicht mehr Eigentümer des Grundstü-<br />
ckes waren.<br />
Das Umweltministerium teilte mit, während der Durchführung der Sanierungsmaß-<br />
nahmen sei durch den Projektcontroller eine konstante Kontrolle vorhanden gewe-<br />
sen. Seitens der Freistellungsbehörde bestände keine Veranlassung, die vorgelegten<br />
Leistungen in Frage zu stellen und abzulehnen. Auf Grund der nunmehr geäußerten<br />
Bedenken des <strong>Landesrechnungshof</strong>es habe sich das StAUN die Finanzierung der Sa-<br />
nierungsmaßnahme ergänzend schriftlich bestätigen lassen.<br />
Aus dem Schreiben des Geschäftsführers der Stadtwerke an das StAUN vom<br />
5.4.2001 geht hervor, dass die gezahlte Kostenerstattung für die Sanierung verwendet<br />
wurde. Entgegen der Stellungnahme wird jedoch nicht bestätigt, dass die Maßnah-<br />
men durch die Stadtwerke finanziert wurden. Dies ist aber Voraussetzung für eine<br />
Kostenerstattung. Die Bedenken des <strong>Landesrechnungshof</strong>es konnten letztlich hier-<br />
durch nicht ausgeräumt werden.<br />
Zwischenzeitlich hat das Umweltministerium im Rahmen der Anhörung zum Jahres-<br />
berichtsbeitrag mitgeteilt, es habe festgestellt, dass unterschiedliche Unterlagen zur<br />
gleichen Thematik vorliegen, die letztendlich zu einer differenzierten Aussage zwi-<br />
schen dem Ministerium und dem <strong>Landesrechnungshof</strong> führten. Die vom Umweltmi-