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Jahresbericht 2002 - Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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weltministerium den Standpunkt, dass die anerkannten Kosten fachlich gerechtfertigt<br />

seien.<br />

Die Einschätzung des Umweltministeriums, dass die anerkannten Kosten gerechtfer-<br />

tigt waren, wird auf Grund einer bisher fehlenden konkreten Auseinandersetzung mit<br />

den Feststellungen nicht geteilt.<br />

Im Übrigen liegt der vom <strong>Landesrechnungshof</strong> berechnete Sanierungsumfang im<br />

Rahmen der Kostenschätzung des bis 1998 tätigen Projektmanagers, der in seinem<br />

Zwischenbericht vom 26.5.1997 von Gesamtkosten in Höhe von 530.000 DM bis<br />

813.500 DM (271.000 bis 416.000 €) für diese Sanierungsmaßnahme ausging.<br />

(374) Die Stadtwerke A hatten lt. Kontoauszug vom 28.4.1999 in einer Summe<br />

2.001.007,52 DM (1.023.098,90 €) für alle Rechnungen aus den Jahren 1996 bis<br />

1998 an die Erwerbergemeinschaft überwiesen. Es bestanden Zweifel an der Ord-<br />

nungsmäßigkeit dieses Zahlungsnachweises, da nicht nachvollziehbar war, aus wel-<br />

chen Gründen die Stadtwerke die gesamte Erschließung eines Geländes finanziert<br />

haben sollten, obwohl sie seit mehreren Jahren nicht mehr Eigentümer des Grundstü-<br />

ckes waren.<br />

Das Umweltministerium teilte mit, während der Durchführung der Sanierungsmaß-<br />

nahmen sei durch den Projektcontroller eine konstante Kontrolle vorhanden gewe-<br />

sen. Seitens der Freistellungsbehörde bestände keine Veranlassung, die vorgelegten<br />

Leistungen in Frage zu stellen und abzulehnen. Auf Grund der nunmehr geäußerten<br />

Bedenken des <strong>Landesrechnungshof</strong>es habe sich das StAUN die Finanzierung der Sa-<br />

nierungsmaßnahme ergänzend schriftlich bestätigen lassen.<br />

Aus dem Schreiben des Geschäftsführers der Stadtwerke an das StAUN vom<br />

5.4.2001 geht hervor, dass die gezahlte Kostenerstattung für die Sanierung verwendet<br />

wurde. Entgegen der Stellungnahme wird jedoch nicht bestätigt, dass die Maßnah-<br />

men durch die Stadtwerke finanziert wurden. Dies ist aber Voraussetzung für eine<br />

Kostenerstattung. Die Bedenken des <strong>Landesrechnungshof</strong>es konnten letztlich hier-<br />

durch nicht ausgeräumt werden.<br />

Zwischenzeitlich hat das Umweltministerium im Rahmen der Anhörung zum Jahres-<br />

berichtsbeitrag mitgeteilt, es habe festgestellt, dass unterschiedliche Unterlagen zur<br />

gleichen Thematik vorliegen, die letztendlich zu einer differenzierten Aussage zwi-<br />

schen dem Ministerium und dem <strong>Landesrechnungshof</strong> führten. Die vom Umweltmi-

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