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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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4.5.<br />

3. Themenschwerpunkt 3:<br />

Schule und Bildung im Quartier<br />

116<br />

3.1. Bestandsaufnahme<br />

Bildung ist ein wesentliches Kriterium für die Integration<br />

von Zuwanderern. In Stadtteilen mit einem<br />

hohen Anteil von Haushalten mit niedrigem Sozialstatus,<br />

meist auch mit hohem Zuwandereranteil, liegen<br />

die Schul- und Bildungserfolge von Kindern und<br />

Jugendlichen zumeist unter dem gesamtstädtischen<br />

Durchschnitt. Die Ursachen sind – neben sozialen Problemlagen<br />

– häufi g mangelnde Sprachkompetenzen,<br />

unzureichende häusliche Versorgungsstrukturen<br />

und fehlende Unterstützung in schulischen Belangen<br />

seitens des Elternhauses. Geringe Bildung aber<br />

bedeutet Benachteiligung hinsichtlich sozialer und<br />

kultureller Integration sowie der späteren Berufs- und<br />

Beschäftigungschancen. Geringe Bildungserfolge und<br />

unzureichende Schulangebote führen dazu, dass sozioökonomisch<br />

besser gestellte Familien aus solchen<br />

Stadtteilen auch deshalb wegziehen, weil sie ihren<br />

Kindern bessere schulische und berufl iche Perspektiven<br />

ermöglichen wollen. Die Folge ist ein weiterer<br />

Anstieg des Anteils von Kindern aus sozial schwachen<br />

Familien und des Migrantenanteils in Kindergärten<br />

und Schulen der benachteiligten Stadtquartiere.<br />

<strong>Der</strong> soziale Nahraum hat für das Aufwachsen von<br />

Kindern und Jugendlichen große Bedeutung. Die<br />

Attraktivität von Stadtteilen für eine sozial gemischte<br />

Bevölkerung hängt somit auch eng mit guten Bildungschancen<br />

vor Ort zusammen. So fällt neben den<br />

Kindergärten den Schulen eine wesentliche Integrationsaufgabe<br />

zu. Gerade die Qualität der Bildungseinrichtungen<br />

im Quartier entscheidet darüber, welche<br />

sozialen Aufstiegs- und Teilhabechancen sich den<br />

Kindern und Jugendlichen des Stadtteils künftig eröffnen.<br />

Neben anderen lokalen Dauereinrichtungen und<br />

Regelstrukturen der öffentlichen und privaten Träger<br />

bieten vor allem die Schulen potenzielle Kommunikationsschienen<br />

für den interkulturellen Dialog. Besser<br />

als andere Einrichtungen können sie Kinder und<br />

Jugendliche sowie deren Eltern zudem unabhängig<br />

von der ethnischen oder sozialen Zugehörigkeit und<br />

von der religiösen oder konfessionellen Orientierung<br />

der Familien erreichen.<br />

3.2. Zielbestimmungen<br />

■<br />

Bildungsangebote müssen in benachteiligten Stadtquartieren<br />

gezielt verbessert werden, bereits beginnend<br />

mit frühkindlicher Förderung, insbesondere<br />

im Kindergarten und in der Vorschule. Dies betrifft<br />

die materielle und personelle Ausstattung wie auch<br />

die Unterrichtsqualität.<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

Erforderlich sind sowohl eine individuelle Förderung<br />

der Schüler als auch ein verstärkter Einbezug<br />

der Eltern und eine verbesserte Elternbildung.<br />

Schulen und Kindergärten müssen sich vom Lehr-<br />

zum Lebensort entwickeln und Beziehungen zum<br />

Umfeld, d. h. zum Stadtteil und seinen Institutionen<br />

und Einrichtungen, herstellen.<br />

Durch Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten<br />

zum Quartier („Stadtteilschulen“ und „Stadtteil-<br />

Kitas“) entstehen neue Bildungsorte, die zugleich<br />

als Orte der Freizeitgestaltung und als interkulturelle<br />

Begegnungsstätten Integration fördern<br />

können.<br />

Im Quartier sollten alle Schulformen vertreten<br />

sein, Schulschließungen soweit möglich vermieden<br />

werden.<br />

Die interkulturelle Orientierung von Schulen und<br />

anderen Bildungseinrichtungen ist zu verbessern.<br />

Sie sollen Respekt vor allen Herkunftsländern und<br />

Kulturen vermitteln. Dies erfordert die verstärkte<br />

Einstellung von Migrantinnen und Migranten<br />

sowie die interkulturelle Schulung der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter.<br />

Auch die Träger der Weiterbildung, wie z. B. Volkshochschulen,<br />

können einen wichtigen Beitrag zur<br />

Verstärkung der Bildungsangebote im Stadtteil<br />

leisten.<br />

Eine vertikale Vernetzung zwischen Land und<br />

Kommunen ist zur Verbesserung des Schulerfolgs<br />

von Migrantinnen und Migranten zu optimieren.<br />

3.3. Empfehlungen für Maßnahmen (geplante<br />

und zugesagte)/Selbstverpfl ichtungen/<br />

Prüfaufträge<br />

der Bundesregierung (bzw. in der<br />

Regelungszuständigkeit des Bundes)<br />

■<br />

Das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf<br />

– Soziale Stadt“ schließt auch<br />

Maßnahmen im Bereich von Schule und Bildung im<br />

Quartier ein. Neben baulich-investiven Maßnahmen<br />

in Bildungseinrichtungen können ergänzend<br />

beispielsweise auch Prozesse der interkulturellen<br />

Moderation in Schulen mit hohem Migrantenanteil<br />

bei interkulturellen Konfl ikten unterstützt werden.<br />

Das Quartiersmanagement hat dabei eine wichtige<br />

Funktion.<br />

Die Bundesfi nanzhilfen für das Programm sollen<br />

fortgeführt und auf dem derzeitigen Niveau verstetigt<br />

werden. Die seit 2006 bestehende Möglichkeit,

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