Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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4.5.<br />
3. Themenschwerpunkt 3:<br />
Schule und Bildung im Quartier<br />
116<br />
3.1. Bestandsaufnahme<br />
Bildung ist ein wesentliches Kriterium für die Integration<br />
von Zuwanderern. In Stadtteilen mit einem<br />
hohen Anteil von Haushalten mit niedrigem Sozialstatus,<br />
meist auch mit hohem Zuwandereranteil, liegen<br />
die Schul- und Bildungserfolge von Kindern und<br />
Jugendlichen zumeist unter dem gesamtstädtischen<br />
Durchschnitt. Die Ursachen sind – neben sozialen Problemlagen<br />
– häufi g mangelnde Sprachkompetenzen,<br />
unzureichende häusliche Versorgungsstrukturen<br />
und fehlende Unterstützung in schulischen Belangen<br />
seitens des Elternhauses. Geringe Bildung aber<br />
bedeutet Benachteiligung hinsichtlich sozialer und<br />
kultureller Integration sowie der späteren Berufs- und<br />
Beschäftigungschancen. Geringe Bildungserfolge und<br />
unzureichende Schulangebote führen dazu, dass sozioökonomisch<br />
besser gestellte Familien aus solchen<br />
Stadtteilen auch deshalb wegziehen, weil sie ihren<br />
Kindern bessere schulische und berufl iche Perspektiven<br />
ermöglichen wollen. Die Folge ist ein weiterer<br />
Anstieg des Anteils von Kindern aus sozial schwachen<br />
Familien und des Migrantenanteils in Kindergärten<br />
und Schulen der benachteiligten Stadtquartiere.<br />
<strong>Der</strong> soziale Nahraum hat für das Aufwachsen von<br />
Kindern und Jugendlichen große Bedeutung. Die<br />
Attraktivität von Stadtteilen für eine sozial gemischte<br />
Bevölkerung hängt somit auch eng mit guten Bildungschancen<br />
vor Ort zusammen. So fällt neben den<br />
Kindergärten den Schulen eine wesentliche Integrationsaufgabe<br />
zu. Gerade die Qualität der Bildungseinrichtungen<br />
im Quartier entscheidet darüber, welche<br />
sozialen Aufstiegs- und Teilhabechancen sich den<br />
Kindern und Jugendlichen des Stadtteils künftig eröffnen.<br />
Neben anderen lokalen Dauereinrichtungen und<br />
Regelstrukturen der öffentlichen und privaten Träger<br />
bieten vor allem die Schulen potenzielle Kommunikationsschienen<br />
für den interkulturellen Dialog. Besser<br />
als andere Einrichtungen können sie Kinder und<br />
Jugendliche sowie deren Eltern zudem unabhängig<br />
von der ethnischen oder sozialen Zugehörigkeit und<br />
von der religiösen oder konfessionellen Orientierung<br />
der Familien erreichen.<br />
3.2. Zielbestimmungen<br />
■<br />
Bildungsangebote müssen in benachteiligten Stadtquartieren<br />
gezielt verbessert werden, bereits beginnend<br />
mit frühkindlicher Förderung, insbesondere<br />
im Kindergarten und in der Vorschule. Dies betrifft<br />
die materielle und personelle Ausstattung wie auch<br />
die Unterrichtsqualität.<br />
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Erforderlich sind sowohl eine individuelle Förderung<br />
der Schüler als auch ein verstärkter Einbezug<br />
der Eltern und eine verbesserte Elternbildung.<br />
Schulen und Kindergärten müssen sich vom Lehr-<br />
zum Lebensort entwickeln und Beziehungen zum<br />
Umfeld, d. h. zum Stadtteil und seinen Institutionen<br />
und Einrichtungen, herstellen.<br />
Durch Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten<br />
zum Quartier („Stadtteilschulen“ und „Stadtteil-<br />
Kitas“) entstehen neue Bildungsorte, die zugleich<br />
als Orte der Freizeitgestaltung und als interkulturelle<br />
Begegnungsstätten Integration fördern<br />
können.<br />
Im Quartier sollten alle Schulformen vertreten<br />
sein, Schulschließungen soweit möglich vermieden<br />
werden.<br />
Die interkulturelle Orientierung von Schulen und<br />
anderen Bildungseinrichtungen ist zu verbessern.<br />
Sie sollen Respekt vor allen Herkunftsländern und<br />
Kulturen vermitteln. Dies erfordert die verstärkte<br />
Einstellung von Migrantinnen und Migranten<br />
sowie die interkulturelle Schulung der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter.<br />
Auch die Träger der Weiterbildung, wie z. B. Volkshochschulen,<br />
können einen wichtigen Beitrag zur<br />
Verstärkung der Bildungsangebote im Stadtteil<br />
leisten.<br />
Eine vertikale Vernetzung zwischen Land und<br />
Kommunen ist zur Verbesserung des Schulerfolgs<br />
von Migrantinnen und Migranten zu optimieren.<br />
3.3. Empfehlungen für Maßnahmen (geplante<br />
und zugesagte)/Selbstverpfl ichtungen/<br />
Prüfaufträge<br />
der Bundesregierung (bzw. in der<br />
Regelungszuständigkeit des Bundes)<br />
■<br />
Das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf<br />
– Soziale Stadt“ schließt auch<br />
Maßnahmen im Bereich von Schule und Bildung im<br />
Quartier ein. Neben baulich-investiven Maßnahmen<br />
in Bildungseinrichtungen können ergänzend<br />
beispielsweise auch Prozesse der interkulturellen<br />
Moderation in Schulen mit hohem Migrantenanteil<br />
bei interkulturellen Konfl ikten unterstützt werden.<br />
Das Quartiersmanagement hat dabei eine wichtige<br />
Funktion.<br />
Die Bundesfi nanzhilfen für das Programm sollen<br />
fortgeführt und auf dem derzeitigen Niveau verstetigt<br />
werden. Die seit 2006 bestehende Möglichkeit,