Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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4.9.<br />
4. Standards für<br />
Integrationsprojekte<br />
180<br />
Projekte von Migrantenorganisationen bzw. gemeinsame<br />
Vorhaben von Migrantenorganisationen und<br />
Organisationen der Aufnahmegesellschaft sollten folgende<br />
Qualitätskriterien erfüllen. Sie betreffen sowohl<br />
die verbandliche als auch die Projektebene:<br />
1. Rechtstaatliche Verfasstheit:<br />
Achtung des Grundgesetzes, Handeln nach demokratischen<br />
Prinzipien<br />
2. Interkulturelle Öffnung und Dialogbereitschaft<br />
3. Vernetzung:<br />
Einbeziehung von Migrantenorganisationen und<br />
von Organisationen der Aufnahmegesellschaft<br />
sowie Einbindung in lokale bzw. regionale Strukturen,<br />
Teilen vorhandener Ressourcen<br />
4. Kompetenz:<br />
Synergetische Kompetenzförderung sowie Maßnahmen<br />
zur Qualifi zierung, Kompetenz- und<br />
Erfahrungsaustausch<br />
5. Gleichberechtigte Teilhabe aller Engagierten:<br />
Gleichberechtigung von Frauen und Männern;<br />
aktive Teilhabe von Deutschen und Zuwanderern<br />
in Kooperationsprojekten von deutschen und<br />
Migrantenorganisationen; bspw. bei der Planung<br />
und Durchführung von Projekten; ressourcenorientierter<br />
Ansatz<br />
6. Interessen- und Bedarfsorientierung:<br />
Ausrichtung auf die Bedürfnisse und Interessenlagen<br />
der Engagierten sowie der Zielgruppen des<br />
Engagements, zielgruppenadäquate Ansprache<br />
7. Wirksamkeit:<br />
stärkere Beteiligung von Migranten am gesellschaftlichen<br />
Leben, integratives Handeln, verbessertes<br />
Miteinander von Migrantinnen und Migranten<br />
sowie Einheimischen<br />
8. Nachhaltigkeit:<br />
Kontinuität des Engagements und Vorbildfunktion<br />
5. Evaluation<br />
Die gesellschaftlichen Partner sollten Selbstbilanzierungsstrategien<br />
entwickeln, um die Umsetzung<br />
der Maßnahmen bzw. der konkreten Selbstverpfl ichtungen<br />
zu überprüfen und zu evaluieren.