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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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4.9.<br />

4. Standards für<br />

Integrationsprojekte<br />

180<br />

Projekte von Migrantenorganisationen bzw. gemeinsame<br />

Vorhaben von Migrantenorganisationen und<br />

Organisationen der Aufnahmegesellschaft sollten folgende<br />

Qualitätskriterien erfüllen. Sie betreffen sowohl<br />

die verbandliche als auch die Projektebene:<br />

1. Rechtstaatliche Verfasstheit:<br />

Achtung des Grundgesetzes, Handeln nach demokratischen<br />

Prinzipien<br />

2. Interkulturelle Öffnung und Dialogbereitschaft<br />

3. Vernetzung:<br />

Einbeziehung von Migrantenorganisationen und<br />

von Organisationen der Aufnahmegesellschaft<br />

sowie Einbindung in lokale bzw. regionale Strukturen,<br />

Teilen vorhandener Ressourcen<br />

4. Kompetenz:<br />

Synergetische Kompetenzförderung sowie Maßnahmen<br />

zur Qualifi zierung, Kompetenz- und<br />

Erfahrungsaustausch<br />

5. Gleichberechtigte Teilhabe aller Engagierten:<br />

Gleichberechtigung von Frauen und Männern;<br />

aktive Teilhabe von Deutschen und Zuwanderern<br />

in Kooperationsprojekten von deutschen und<br />

Migrantenorganisationen; bspw. bei der Planung<br />

und Durchführung von Projekten; ressourcenorientierter<br />

Ansatz<br />

6. Interessen- und Bedarfsorientierung:<br />

Ausrichtung auf die Bedürfnisse und Interessenlagen<br />

der Engagierten sowie der Zielgruppen des<br />

Engagements, zielgruppenadäquate Ansprache<br />

7. Wirksamkeit:<br />

stärkere Beteiligung von Migranten am gesellschaftlichen<br />

Leben, integratives Handeln, verbessertes<br />

Miteinander von Migrantinnen und Migranten<br />

sowie Einheimischen<br />

8. Nachhaltigkeit:<br />

Kontinuität des Engagements und Vorbildfunktion<br />

5. Evaluation<br />

Die gesellschaftlichen Partner sollten Selbstbilanzierungsstrategien<br />

entwickeln, um die Umsetzung<br />

der Maßnahmen bzw. der konkreten Selbstverpfl ichtungen<br />

zu überprüfen und zu evaluieren.

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