20.04.2013 Aufrufe

Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.1.<br />

sollen zentral über das Bundesamt an die Ausländerbehörden<br />

laufen; dies betrifft vor allem Meldungen<br />

über Fehlzeiten und Abbrüche von Teilnehmern.<br />

Weiterhin soll angestrebt werden, Pfl ichten, die<br />

unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen, strikt<br />

einzudämmen. Ein möglicher Weg dazu wäre die<br />

Abschaffung der Eigenbeitragsrückerstattung bei<br />

Fehlzeiten. Weiterhin sollte das Erfassen von Fehlzeiten<br />

und Kursabbrüchen neu organisiert werden.<br />

42<br />

Im Hinblick auf die Umsetzung der gesetzlichen<br />

Neuregelungen ist zu prüfen, welche alternativen<br />

Verfahren eine spürbare Entlastung für die beteiligten<br />

Akteure (Bundesamt, Kursträger) bringen. Als<br />

geeignetes Vorgehen wird die Methode des Planspiels<br />

empfohlen.<br />

Zugang zu den Integrationskursen<br />

Die Berechtigung von Migrantinnen und Migranten<br />

zur Teilnahme an Integrationskursen ist im AufenthG,<br />

im Bundesvertriebenengesetz und in der IntV unterschiedlich<br />

geregelt. Diese Unterschiedlichkeit soll<br />

möglichst durch eine einheitliche Frist, bis wann der<br />

Teilnehmende den Kurs abgeschlossen haben muss,<br />

ersetzt werden.<br />

Kinderbetreuung verstärken<br />

Die Sicherstellung kursbegleitender Kinderbetreuung<br />

ist eine wesentliche Voraussetzung, um insbesondere<br />

Müttern die Kursteilnahme zu ermöglichen und um<br />

Kursabbrüche zu vermeiden. Die qualifi zierte Kinderbetreuung<br />

im Rahmen der Integrationskurse, insbesondere<br />

der Eltern- und Frauenintegrationskurse,<br />

soll durch den Einsatz von Fachkräften auch einen<br />

Beitrag zur sozialen Integration der Kinder leisten. Bei<br />

Teilzeitkursen sollen weiterhin fl exible Lösungen auch<br />

ohne Fachpersonal ermöglicht werden.<br />

Zur verstärkten Wahrnehmung der Integrationsangebote<br />

bzw. der fl ankierenden Kinderbetreuung<br />

sollen Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der<br />

Jugendhilfe, Kursträger, MEB und JMD sowie Regionalkoordinatoren<br />

des Bundesamtes stärker zusammenarbeiten,<br />

wobei auch auf die örtliche Infrastruktur<br />

zurückgegriffen werden soll.<br />

2.3. Zielführendes Finanzierungssystem<br />

Ausreichende Finanzierung<br />

Die Höhe der Förderung eines Teilnehmers pro Stunde<br />

(Stundensatz) ist die zentrale Frage eines zielführenden<br />

Finanzierungssystems, von dem in hohem Maße<br />

auch die Unterrichtsqualität abhängt. Dabei soll der<br />

Zusammenhang zwischen dem Anforderungsprofi l<br />

an das pädagogische Personal und den gezahlten<br />

Mindesthonoraren sowie der Leistungsmotivation<br />

der Lehrkräfte berücksichtigt werden. <strong>Der</strong> Stundensatz<br />

von 2,05 € wurde durch die Evaluation von<br />

Rambøll Management als nicht ausreichend bewertet.<br />

Vor allem die Höhe der Lehrkräftehonorare sei seit<br />

Einführung der Integrationskurse erheblich zurückgegangen.<br />

Daher soll die Festlegung neuer Stundensätze<br />

dem Qualitätsgedanken entsprechend gestaltet<br />

werden.<br />

Sonderbedarfe, wie besondere Ansprüche an die<br />

Organisation, die maximale Teilnehmerzahl und die<br />

Qualifi zierung einer Lehrkraft, sind bei der Finanzierung<br />

der Kurse (z. B. Alphabetisierungs-, Jugend- und<br />

Intensivkurse sowie Frauenkurse mit Kinderbetreuung)<br />

entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Finanzierungsverfahren<br />

Neben einer ausreichenden Finanzierung soll ein<br />

effi zientes und transparentes Finanzierungsverfahren<br />

etabliert werden, das einen möglichst minimalen<br />

Verwaltungsaufwand benötigt und gleichzeitig eine<br />

gute Planungsgrundlage für die Kursträger darstellt.<br />

Hierfür sind verschiedene Verfahren denkbar: die<br />

Kreditfi nanzierung, die regionale Ausschreibung von<br />

Kursen durch das Bundesamt, das Gutscheinsystem<br />

mit fl exiblen Stundenkontingenten sowie das Verfahren<br />

per personenbezogener Berechtigungskarte, die<br />

sowohl für die Teilnehmerregistrierung als auch für<br />

die Abrechnung und für die Personenkontrolle bei<br />

den Prüfungen eingesetzt werden kann. Vorrangig<br />

soll es dabei darum gehen, das gegenwärtige Abrechnungssystem<br />

zu optimieren.<br />

Obgleich sich Rambøll Management in seinem<br />

Gutachten für das Gutscheinsystem ausgesprochen<br />

hat, ist unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen<br />

zum Gutachten nochmals zu prüfen, welches System<br />

den größten Nutzen bringt. Diese Analyse soll zeitnah<br />

abgeschlossen werden.<br />

2.4. Nachhaltigkeit der Integrationskurse<br />

fördern<br />

Integration in den Arbeitsmarkt durch<br />

Verbundprojekte<br />

Um den mit dem Integrationskurs begonnenen Integrationsprozess<br />

zu vertiefen, sollen weiterführende<br />

Maßnahmen systematisch an den Integrationskurs<br />

anschließen und dabei vor allem die Integration in<br />

den Arbeitsmarkt fördern (Verbundprojekte). Die<br />

neu aufzunehmenden Kriterien bei der Trägerzulassung<br />

sollten daher bereits berücksichtigen, inwiefern<br />

Träger die Vernetzung des Integrationskurses<br />

mit Bildungsangeboten in den Bereichen Beruf und<br />

Gesellschaft und die Zusammenarbeit mit den Agenturen<br />

für Arbeit und Trägern der Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende ausüben (vgl. auch Punkt 2.2.<br />

Stärkeres Controlling durch das Bundesamt). Ziel der<br />

Maßnahmen soll sein, durch Verbundprojekte und<br />

Vernetzung die Anbindung der Integrationskurse an

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!