Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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4.1.<br />
sollen zentral über das Bundesamt an die Ausländerbehörden<br />
laufen; dies betrifft vor allem Meldungen<br />
über Fehlzeiten und Abbrüche von Teilnehmern.<br />
Weiterhin soll angestrebt werden, Pfl ichten, die<br />
unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen, strikt<br />
einzudämmen. Ein möglicher Weg dazu wäre die<br />
Abschaffung der Eigenbeitragsrückerstattung bei<br />
Fehlzeiten. Weiterhin sollte das Erfassen von Fehlzeiten<br />
und Kursabbrüchen neu organisiert werden.<br />
42<br />
Im Hinblick auf die Umsetzung der gesetzlichen<br />
Neuregelungen ist zu prüfen, welche alternativen<br />
Verfahren eine spürbare Entlastung für die beteiligten<br />
Akteure (Bundesamt, Kursträger) bringen. Als<br />
geeignetes Vorgehen wird die Methode des Planspiels<br />
empfohlen.<br />
Zugang zu den Integrationskursen<br />
Die Berechtigung von Migrantinnen und Migranten<br />
zur Teilnahme an Integrationskursen ist im AufenthG,<br />
im Bundesvertriebenengesetz und in der IntV unterschiedlich<br />
geregelt. Diese Unterschiedlichkeit soll<br />
möglichst durch eine einheitliche Frist, bis wann der<br />
Teilnehmende den Kurs abgeschlossen haben muss,<br />
ersetzt werden.<br />
Kinderbetreuung verstärken<br />
Die Sicherstellung kursbegleitender Kinderbetreuung<br />
ist eine wesentliche Voraussetzung, um insbesondere<br />
Müttern die Kursteilnahme zu ermöglichen und um<br />
Kursabbrüche zu vermeiden. Die qualifi zierte Kinderbetreuung<br />
im Rahmen der Integrationskurse, insbesondere<br />
der Eltern- und Frauenintegrationskurse,<br />
soll durch den Einsatz von Fachkräften auch einen<br />
Beitrag zur sozialen Integration der Kinder leisten. Bei<br />
Teilzeitkursen sollen weiterhin fl exible Lösungen auch<br />
ohne Fachpersonal ermöglicht werden.<br />
Zur verstärkten Wahrnehmung der Integrationsangebote<br />
bzw. der fl ankierenden Kinderbetreuung<br />
sollen Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der<br />
Jugendhilfe, Kursträger, MEB und JMD sowie Regionalkoordinatoren<br />
des Bundesamtes stärker zusammenarbeiten,<br />
wobei auch auf die örtliche Infrastruktur<br />
zurückgegriffen werden soll.<br />
2.3. Zielführendes Finanzierungssystem<br />
Ausreichende Finanzierung<br />
Die Höhe der Förderung eines Teilnehmers pro Stunde<br />
(Stundensatz) ist die zentrale Frage eines zielführenden<br />
Finanzierungssystems, von dem in hohem Maße<br />
auch die Unterrichtsqualität abhängt. Dabei soll der<br />
Zusammenhang zwischen dem Anforderungsprofi l<br />
an das pädagogische Personal und den gezahlten<br />
Mindesthonoraren sowie der Leistungsmotivation<br />
der Lehrkräfte berücksichtigt werden. <strong>Der</strong> Stundensatz<br />
von 2,05 € wurde durch die Evaluation von<br />
Rambøll Management als nicht ausreichend bewertet.<br />
Vor allem die Höhe der Lehrkräftehonorare sei seit<br />
Einführung der Integrationskurse erheblich zurückgegangen.<br />
Daher soll die Festlegung neuer Stundensätze<br />
dem Qualitätsgedanken entsprechend gestaltet<br />
werden.<br />
Sonderbedarfe, wie besondere Ansprüche an die<br />
Organisation, die maximale Teilnehmerzahl und die<br />
Qualifi zierung einer Lehrkraft, sind bei der Finanzierung<br />
der Kurse (z. B. Alphabetisierungs-, Jugend- und<br />
Intensivkurse sowie Frauenkurse mit Kinderbetreuung)<br />
entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Finanzierungsverfahren<br />
Neben einer ausreichenden Finanzierung soll ein<br />
effi zientes und transparentes Finanzierungsverfahren<br />
etabliert werden, das einen möglichst minimalen<br />
Verwaltungsaufwand benötigt und gleichzeitig eine<br />
gute Planungsgrundlage für die Kursträger darstellt.<br />
Hierfür sind verschiedene Verfahren denkbar: die<br />
Kreditfi nanzierung, die regionale Ausschreibung von<br />
Kursen durch das Bundesamt, das Gutscheinsystem<br />
mit fl exiblen Stundenkontingenten sowie das Verfahren<br />
per personenbezogener Berechtigungskarte, die<br />
sowohl für die Teilnehmerregistrierung als auch für<br />
die Abrechnung und für die Personenkontrolle bei<br />
den Prüfungen eingesetzt werden kann. Vorrangig<br />
soll es dabei darum gehen, das gegenwärtige Abrechnungssystem<br />
zu optimieren.<br />
Obgleich sich Rambøll Management in seinem<br />
Gutachten für das Gutscheinsystem ausgesprochen<br />
hat, ist unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen<br />
zum Gutachten nochmals zu prüfen, welches System<br />
den größten Nutzen bringt. Diese Analyse soll zeitnah<br />
abgeschlossen werden.<br />
2.4. Nachhaltigkeit der Integrationskurse<br />
fördern<br />
Integration in den Arbeitsmarkt durch<br />
Verbundprojekte<br />
Um den mit dem Integrationskurs begonnenen Integrationsprozess<br />
zu vertiefen, sollen weiterführende<br />
Maßnahmen systematisch an den Integrationskurs<br />
anschließen und dabei vor allem die Integration in<br />
den Arbeitsmarkt fördern (Verbundprojekte). Die<br />
neu aufzunehmenden Kriterien bei der Trägerzulassung<br />
sollten daher bereits berücksichtigen, inwiefern<br />
Träger die Vernetzung des Integrationskurses<br />
mit Bildungsangeboten in den Bereichen Beruf und<br />
Gesellschaft und die Zusammenarbeit mit den Agenturen<br />
für Arbeit und Trägern der Grundsicherung<br />
für Arbeitsuchende ausüben (vgl. auch Punkt 2.2.<br />
Stärkeres Controlling durch das Bundesamt). Ziel der<br />
Maßnahmen soll sein, durch Verbundprojekte und<br />
Vernetzung die Anbindung der Integrationskurse an