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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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Integrationspolitische Maßnahmen müssen gezielt<br />

auf die spezifi schen Bedürfnisse von Frauen und<br />

Mädchen mit Migrationshintergrund zugeschnitten<br />

werden. Dies gilt auch für bislang oftmals weniger<br />

beachtete Bereiche wie zum Beispiel Gesundheitsprävention,<br />

Sexualaufklärung und Altenhilfe.<br />

So wird zugleich die Gleichberechtigung der<br />

Geschlechter, die im Grundgesetz an zentraler Stelle<br />

verankert ist, gestärkt und im Alltag verwirklicht.<br />

Häusliche Gewalt, einschließlich spezifi scher Formen<br />

von Gewalt wie etwa Genitalverstümmelung und<br />

Zwangsverheiratung, betreffen Frauen und Mädchen<br />

mit Migrationshintergrund vielfach in besonderer<br />

Weise. Stärkere Prävention und verbesserter Schutz<br />

sind unerlässlich.<br />

Erfolgreiche Integrationspolitik baut auf eine<br />

aktive Bürgergesellschaft.<br />

Integration ist nicht allein Aufgabe des Staates. Sie<br />

erfordert eine aktive Bürgergesellschaft, in der möglichst<br />

viele Menschen Verantwortung übernehmen<br />

und Eigeninitiative entwickeln. Deshalb war an der<br />

Erarbeitung des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>s ein<br />

breites Spektrum der Gesellschaft beteiligt: Migrantinnen<br />

und Migranten, die Sozialpartner, die Wirtschaft,<br />

die Kirchen und Religionsgemeinschaften,<br />

die Wohlfahrtsverbände, Sportorganisationen, die<br />

Medien, die Kultur, die Stiftungen, bundesweit tätige<br />

Verbände und Vereine und Vertreter der Wissenschaft.<br />

Neben wichtigen Funktionsträgern haben<br />

auch Einzelperspersönlichkeiten ihre Kenntnisse und<br />

Erfahrungen eingebracht.<br />

Erfolgreiche Integrationspolitik gewinnt Kraft aus<br />

der Verantwortung und dem Engagement aller<br />

Beteiligten.<br />

Nachhaltig, wirksam und konkret wird der <strong>Nationale</strong><br />

<strong>Integrationsplan</strong>, weil sich alle Akteure und Akteurinnen<br />

mit eigenen Beiträgen beteiligen. Verbindlichkeit<br />

erlangt er durch die rund 400 Selbstverpfl<br />

ichtungen, die alle Mitwirkenden in und für ihren<br />

Zuständigkeitsbereich eingegangen sind (vgl. für die<br />

Länder Kapitel 2, für die Kommunalen Spitzenverbände<br />

Kapitel 3, die Selbstverpfl ichtungen des nichtstaatlichen<br />

Bereichs und die vollständigen Selbstverpfl<br />

ichtungen des Bundes enthält Kapitel 4).<br />

Erfolgreiche Integrationspolitik ist<br />

Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen.<br />

Bund, Länder und Kommunen verpfl ichten sich zu<br />

einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik.<br />

Schon jetzt befassen sich sämtliche Ressorts<br />

der Bundesregierung jeweils auch mit intergrationspolitischen<br />

Themenstellungen. Darüber hinaus haben<br />

die Länder und zahlreiche Kommunen in vielfältiger<br />

Weise Konzepte und Leitlinien für die Integration vor<br />

Ort entwickelt. Einzelmaßnahmen müssen allerdings<br />

noch besser aufeinander abgestimmt werden, und die<br />

mannigfaltigen Aktivitäten müssen zielgenauer werden.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Nationale</strong> <strong>Integrationsplan</strong> steht für eine solche<br />

umfassende Bündelung in der Integrationspolitik.<br />

Alle staatlichen Ebenen wie auch die anderen Träger<br />

von Integrationsmaßnahmen bejahen die Notwendigkeit,<br />

Integrationsmaßnahmen noch deutlich besser<br />

aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. So müssen<br />

Verbundprojekte zwischen Trägern von Kultur-,<br />

Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Kinder- und<br />

Jugendhilfe, Sprachkursen, Arbeitsmarktmaßnahmen<br />

vor Ort in den Kreisen, Städten und Gemeinden gefördert<br />

und ausgebaut werden.<br />

Als Querschnittsaufgabe ist Integration auf staatlicher<br />

Seite immer eine Mehrebenenpolitik: <strong>Der</strong> Bund hat<br />

die Initiative zur Erarbeitung des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>s<br />

ergriffen. Dabei war es ein besonderes<br />

Anliegen, Länder und Kommunen eng einzubinden.<br />

Sie sind unter anderem für die Schlüsselthemen schulische<br />

Bildung und frühkindliche (Sprach-) Förderung<br />

in Kindertageseinrichtungen, Kulturpolitik und die<br />

konkreten Integrationsleistungen vor Ort zuständig.<br />

<strong>Der</strong> Bund wird die im Handlungsfeld Sprachförderung<br />

bereits durchgeführte Feststellung der bestehenden<br />

Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen<br />

und privaten Tägern im Rahmen des bundesweiten<br />

Integrationsprogramms nach § 45 AufenthG<br />

auch in anderen Handlungsfeldern fortsetzen und<br />

Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsangebote<br />

vorlegen. Bei der Arbeit am Integrationsprogramm<br />

werden die Vorgaben des <strong>Nationale</strong>n<br />

<strong>Integrationsplan</strong>s umgesetzt.<br />

Erfolgreiche Integrationspolitik muss zielgerichtet<br />

erfolgen.<br />

Unsere Gesellschaft braucht eine zielgerichtete<br />

Integrationspolitik im Sinne der Chancengleichheit.<br />

Dadurch wird sichergestellt, dass Förderprogramme,<br />

Angebote und Infrastrukturen systematisch ausgerichtet<br />

werden, um Migrantinnen und Migranten zu<br />

erreichen. Es braucht Gesamtkonzepte, die sich vom<br />

Kindergarten bis in die Erwachsenenarbeit erstrecken<br />

und bei denen alle an einem Strang ziehen.<br />

Migrantinnen und Migranten in Deutschland bilden<br />

keine homogene Gruppe. Deshalb sind Förderkonzepte<br />

gezielt an den Einzelnen, ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten<br />

und ihrem Integrationsbedarf auszurichten.<br />

Erfolgreiche Integrationspolitik setzt gerade dort, wo<br />

es um Teilhabe geht, auf leicht zugängliche Informations-<br />

und Beratungsangebote.

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