Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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Integrationspolitische Maßnahmen müssen gezielt<br />
auf die spezifi schen Bedürfnisse von Frauen und<br />
Mädchen mit Migrationshintergrund zugeschnitten<br />
werden. Dies gilt auch für bislang oftmals weniger<br />
beachtete Bereiche wie zum Beispiel Gesundheitsprävention,<br />
Sexualaufklärung und Altenhilfe.<br />
So wird zugleich die Gleichberechtigung der<br />
Geschlechter, die im Grundgesetz an zentraler Stelle<br />
verankert ist, gestärkt und im Alltag verwirklicht.<br />
Häusliche Gewalt, einschließlich spezifi scher Formen<br />
von Gewalt wie etwa Genitalverstümmelung und<br />
Zwangsverheiratung, betreffen Frauen und Mädchen<br />
mit Migrationshintergrund vielfach in besonderer<br />
Weise. Stärkere Prävention und verbesserter Schutz<br />
sind unerlässlich.<br />
Erfolgreiche Integrationspolitik baut auf eine<br />
aktive Bürgergesellschaft.<br />
Integration ist nicht allein Aufgabe des Staates. Sie<br />
erfordert eine aktive Bürgergesellschaft, in der möglichst<br />
viele Menschen Verantwortung übernehmen<br />
und Eigeninitiative entwickeln. Deshalb war an der<br />
Erarbeitung des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>s ein<br />
breites Spektrum der Gesellschaft beteiligt: Migrantinnen<br />
und Migranten, die Sozialpartner, die Wirtschaft,<br />
die Kirchen und Religionsgemeinschaften,<br />
die Wohlfahrtsverbände, Sportorganisationen, die<br />
Medien, die Kultur, die Stiftungen, bundesweit tätige<br />
Verbände und Vereine und Vertreter der Wissenschaft.<br />
Neben wichtigen Funktionsträgern haben<br />
auch Einzelperspersönlichkeiten ihre Kenntnisse und<br />
Erfahrungen eingebracht.<br />
Erfolgreiche Integrationspolitik gewinnt Kraft aus<br />
der Verantwortung und dem Engagement aller<br />
Beteiligten.<br />
Nachhaltig, wirksam und konkret wird der <strong>Nationale</strong><br />
<strong>Integrationsplan</strong>, weil sich alle Akteure und Akteurinnen<br />
mit eigenen Beiträgen beteiligen. Verbindlichkeit<br />
erlangt er durch die rund 400 Selbstverpfl<br />
ichtungen, die alle Mitwirkenden in und für ihren<br />
Zuständigkeitsbereich eingegangen sind (vgl. für die<br />
Länder Kapitel 2, für die Kommunalen Spitzenverbände<br />
Kapitel 3, die Selbstverpfl ichtungen des nichtstaatlichen<br />
Bereichs und die vollständigen Selbstverpfl<br />
ichtungen des Bundes enthält Kapitel 4).<br />
Erfolgreiche Integrationspolitik ist<br />
Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen.<br />
Bund, Länder und Kommunen verpfl ichten sich zu<br />
einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik.<br />
Schon jetzt befassen sich sämtliche Ressorts<br />
der Bundesregierung jeweils auch mit intergrationspolitischen<br />
Themenstellungen. Darüber hinaus haben<br />
die Länder und zahlreiche Kommunen in vielfältiger<br />
Weise Konzepte und Leitlinien für die Integration vor<br />
Ort entwickelt. Einzelmaßnahmen müssen allerdings<br />
noch besser aufeinander abgestimmt werden, und die<br />
mannigfaltigen Aktivitäten müssen zielgenauer werden.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Nationale</strong> <strong>Integrationsplan</strong> steht für eine solche<br />
umfassende Bündelung in der Integrationspolitik.<br />
Alle staatlichen Ebenen wie auch die anderen Träger<br />
von Integrationsmaßnahmen bejahen die Notwendigkeit,<br />
Integrationsmaßnahmen noch deutlich besser<br />
aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. So müssen<br />
Verbundprojekte zwischen Trägern von Kultur-,<br />
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Kinder- und<br />
Jugendhilfe, Sprachkursen, Arbeitsmarktmaßnahmen<br />
vor Ort in den Kreisen, Städten und Gemeinden gefördert<br />
und ausgebaut werden.<br />
Als Querschnittsaufgabe ist Integration auf staatlicher<br />
Seite immer eine Mehrebenenpolitik: <strong>Der</strong> Bund hat<br />
die Initiative zur Erarbeitung des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>s<br />
ergriffen. Dabei war es ein besonderes<br />
Anliegen, Länder und Kommunen eng einzubinden.<br />
Sie sind unter anderem für die Schlüsselthemen schulische<br />
Bildung und frühkindliche (Sprach-) Förderung<br />
in Kindertageseinrichtungen, Kulturpolitik und die<br />
konkreten Integrationsleistungen vor Ort zuständig.<br />
<strong>Der</strong> Bund wird die im Handlungsfeld Sprachförderung<br />
bereits durchgeführte Feststellung der bestehenden<br />
Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen<br />
und privaten Tägern im Rahmen des bundesweiten<br />
Integrationsprogramms nach § 45 AufenthG<br />
auch in anderen Handlungsfeldern fortsetzen und<br />
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsangebote<br />
vorlegen. Bei der Arbeit am Integrationsprogramm<br />
werden die Vorgaben des <strong>Nationale</strong>n<br />
<strong>Integrationsplan</strong>s umgesetzt.<br />
Erfolgreiche Integrationspolitik muss zielgerichtet<br />
erfolgen.<br />
Unsere Gesellschaft braucht eine zielgerichtete<br />
Integrationspolitik im Sinne der Chancengleichheit.<br />
Dadurch wird sichergestellt, dass Förderprogramme,<br />
Angebote und Infrastrukturen systematisch ausgerichtet<br />
werden, um Migrantinnen und Migranten zu<br />
erreichen. Es braucht Gesamtkonzepte, die sich vom<br />
Kindergarten bis in die Erwachsenenarbeit erstrecken<br />
und bei denen alle an einem Strang ziehen.<br />
Migrantinnen und Migranten in Deutschland bilden<br />
keine homogene Gruppe. Deshalb sind Förderkonzepte<br />
gezielt an den Einzelnen, ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten<br />
und ihrem Integrationsbedarf auszurichten.<br />
Erfolgreiche Integrationspolitik setzt gerade dort, wo<br />
es um Teilhabe geht, auf leicht zugängliche Informations-<br />
und Beratungsangebote.