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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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4.9.<br />

176<br />

schaften hier lebender Migrantinnen und Migranten<br />

zu entwickeln und zu stabilisieren.<br />

Zeitschiene: max. drei Jahre Förderung der Projekte<br />

■<br />

■<br />

die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für<br />

Migranten aus Nicht-EU-Staaten zu prüfen. 1)<br />

zu prüfen, inwieweit besonders integrationsförderndes<br />

Engagement beim Einbürgerungsverfahren<br />

berücksichtigt werden kann. 2)<br />

Die Bundesregierung hat nach Abschluss<br />

der Arbeiten an diesem Bericht folgende<br />

Selbstverpfl ichtung nachträglich eingebracht:<br />

Die Bundesregierung beginnt noch in diesem Jahr<br />

mit dem bundesweiten Aufbau eines Netzwerks „Bildungs-<br />

und Ausbildungspaten für Migrantinnen und<br />

Migranten“. Das Netzwerk stärkt das bürgerschaftliche<br />

Engagement im Bereich Bildung. Es setzt drei<br />

Schwerpunkte:<br />

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Die Begleitung von Kindern bis zum Ende des<br />

Grundschulalters durch Bildungs-, Erziehungs- und<br />

Lesepaten<br />

Die Unterstützung von Jugendlichen und jungen<br />

Erwachsenen beim Übergang Schule/Beruf<br />

Die Förderung und Unterstützung der Ausbildungsbereitschaft<br />

von Unternehmern, Handwerkern und<br />

Selbständigen aus Zuwandererfamilien.<br />

Das Netzwerk wird von regionalen Regiestellen<br />

koordiniert.<br />

1 Nach Abschluss der AG-Arbeit hat die Bundesregierung sich<br />

im Rahmen der kleinen Anfrage zur Umsetzung des Prüfauftrages<br />

zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für<br />

Drittstaatenangehörige (BT-Drs. 16/436) grundsätzlich rechtlich<br />

geäußert und darauf hingewiesen, dass die erforderlichen<br />

Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung derzeit nicht absehbar<br />

sind. Die Bundesregierung werde daher „die bestehenden<br />

rechtlichen und politischen Handlungsdispositionen … ohne<br />

Zeitdruck abwägen“.<br />

2 Die Bundesregierung stellt im Abstimmungsverfahren zu<br />

den Vorschlägen der Arbeitsgruppen des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>es<br />

fest, dass die aktuellen Gesetzentwürfe sowohl der<br />

Bundesregierung als auch des Bundesrates zur Änderung des<br />

StAG bereits Regelungsvorschläge zur Berücksichtigung integrationsfördernden<br />

Engagements enthalten. Ihre Verabschiedung<br />

ist noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Einbürgerungsverfahren<br />

fallen darüber hinaus in die Zuständigkeit der Länder.<br />

Vorschläge für Selbstverpfl ichtungen der Länder<br />

Die Länder sollten sich verpfl ichten in Übereinstimmung<br />

mit der Selbstverpfl ichtung des Bundes, ihre<br />

Förderpolitik auf die gleichberechtigte Teilhabe von<br />

Migrantinnen und Migranten zu orientieren.<br />

Das heißt:<br />

➤<br />

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➤<br />

➤<br />

sie unterstützen im Rahmen ihrer Förderprogramme<br />

insbesondere Projekte integrationsorientierter<br />

Migrantenorganisationen,<br />

sie verankern die Vernetzung von Migrantenorganisationen<br />

mit anderen Vereinen, Verbänden<br />

und Organisationen sowie deren interkulturelle<br />

Öffnung als Förderkriterien in ihren<br />

Landesprogrammen,<br />

sie unterstützen durch die Erarbeitung von Konzepten<br />

und Darstellung guter Praxis die interkulturelle<br />

Öffnung deutscher Verbände und der<br />

Migrantenorganisationen,<br />

sie entwickeln Programme zur Förderung<br />

des Engagements von Migrantinnen und<br />

Migranten sowohl in deutschen als auch in<br />

Migrantenverbänden,<br />

sie berufen in ihre Kuratorien, Fachbeiräte und<br />

sonstige Gremien nach Möglichkeit kompetente<br />

Migrantinnen oder Migranten – insbesondere<br />

VertreterInnen von Migrantenorganisatonen<br />

– als Experten, um die integrationsspezifi sche<br />

Beratung der Ressorts zu sichern,<br />

sie stärken die öffentliche Anerkennung und<br />

Wahrnehmung integrationsfördernden Engagements<br />

von Migrantinnen und Migranten sowie<br />

ihrer Organisationen (z. B. durch Wettbewerbe,<br />

Preise, sonstige Auszeichnungen sowie durch<br />

gezieltere Informationsbeiträge in den öffentlichen<br />

Medien).<br />

Dahingehend wirken die Länder im Rahmen der<br />

Rundfunkstaatsverträge und Landesmediengesetze<br />

darauf hin, dass Migrantenorganisationen<br />

in den Rundfunkräten und Landesmedienanstalten<br />

vertreten sind.<br />

Vorschläge für Selbstverpfl ichtungen der<br />

Kommunen<br />

Die Kommunen sollten sich verpfl ichten:<br />

➤<br />

In ihren Integrationsstrategien/-konzepten das<br />

Engagement von Migrantinnen und Migranten<br />

und die mitgestaltende Einbeziehung von Migrantenorganisationen<br />

mit besonderem Stellenwert<br />

zu verankern.

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