Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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4.9.<br />
176<br />
schaften hier lebender Migrantinnen und Migranten<br />
zu entwickeln und zu stabilisieren.<br />
Zeitschiene: max. drei Jahre Förderung der Projekte<br />
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die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für<br />
Migranten aus Nicht-EU-Staaten zu prüfen. 1)<br />
zu prüfen, inwieweit besonders integrationsförderndes<br />
Engagement beim Einbürgerungsverfahren<br />
berücksichtigt werden kann. 2)<br />
Die Bundesregierung hat nach Abschluss<br />
der Arbeiten an diesem Bericht folgende<br />
Selbstverpfl ichtung nachträglich eingebracht:<br />
Die Bundesregierung beginnt noch in diesem Jahr<br />
mit dem bundesweiten Aufbau eines Netzwerks „Bildungs-<br />
und Ausbildungspaten für Migrantinnen und<br />
Migranten“. Das Netzwerk stärkt das bürgerschaftliche<br />
Engagement im Bereich Bildung. Es setzt drei<br />
Schwerpunkte:<br />
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Die Begleitung von Kindern bis zum Ende des<br />
Grundschulalters durch Bildungs-, Erziehungs- und<br />
Lesepaten<br />
Die Unterstützung von Jugendlichen und jungen<br />
Erwachsenen beim Übergang Schule/Beruf<br />
Die Förderung und Unterstützung der Ausbildungsbereitschaft<br />
von Unternehmern, Handwerkern und<br />
Selbständigen aus Zuwandererfamilien.<br />
Das Netzwerk wird von regionalen Regiestellen<br />
koordiniert.<br />
1 Nach Abschluss der AG-Arbeit hat die Bundesregierung sich<br />
im Rahmen der kleinen Anfrage zur Umsetzung des Prüfauftrages<br />
zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für<br />
Drittstaatenangehörige (BT-Drs. 16/436) grundsätzlich rechtlich<br />
geäußert und darauf hingewiesen, dass die erforderlichen<br />
Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung derzeit nicht absehbar<br />
sind. Die Bundesregierung werde daher „die bestehenden<br />
rechtlichen und politischen Handlungsdispositionen … ohne<br />
Zeitdruck abwägen“.<br />
2 Die Bundesregierung stellt im Abstimmungsverfahren zu<br />
den Vorschlägen der Arbeitsgruppen des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>es<br />
fest, dass die aktuellen Gesetzentwürfe sowohl der<br />
Bundesregierung als auch des Bundesrates zur Änderung des<br />
StAG bereits Regelungsvorschläge zur Berücksichtigung integrationsfördernden<br />
Engagements enthalten. Ihre Verabschiedung<br />
ist noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Einbürgerungsverfahren<br />
fallen darüber hinaus in die Zuständigkeit der Länder.<br />
Vorschläge für Selbstverpfl ichtungen der Länder<br />
Die Länder sollten sich verpfl ichten in Übereinstimmung<br />
mit der Selbstverpfl ichtung des Bundes, ihre<br />
Förderpolitik auf die gleichberechtigte Teilhabe von<br />
Migrantinnen und Migranten zu orientieren.<br />
Das heißt:<br />
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sie unterstützen im Rahmen ihrer Förderprogramme<br />
insbesondere Projekte integrationsorientierter<br />
Migrantenorganisationen,<br />
sie verankern die Vernetzung von Migrantenorganisationen<br />
mit anderen Vereinen, Verbänden<br />
und Organisationen sowie deren interkulturelle<br />
Öffnung als Förderkriterien in ihren<br />
Landesprogrammen,<br />
sie unterstützen durch die Erarbeitung von Konzepten<br />
und Darstellung guter Praxis die interkulturelle<br />
Öffnung deutscher Verbände und der<br />
Migrantenorganisationen,<br />
sie entwickeln Programme zur Förderung<br />
des Engagements von Migrantinnen und<br />
Migranten sowohl in deutschen als auch in<br />
Migrantenverbänden,<br />
sie berufen in ihre Kuratorien, Fachbeiräte und<br />
sonstige Gremien nach Möglichkeit kompetente<br />
Migrantinnen oder Migranten – insbesondere<br />
VertreterInnen von Migrantenorganisatonen<br />
– als Experten, um die integrationsspezifi sche<br />
Beratung der Ressorts zu sichern,<br />
sie stärken die öffentliche Anerkennung und<br />
Wahrnehmung integrationsfördernden Engagements<br />
von Migrantinnen und Migranten sowie<br />
ihrer Organisationen (z. B. durch Wettbewerbe,<br />
Preise, sonstige Auszeichnungen sowie durch<br />
gezieltere Informationsbeiträge in den öffentlichen<br />
Medien).<br />
Dahingehend wirken die Länder im Rahmen der<br />
Rundfunkstaatsverträge und Landesmediengesetze<br />
darauf hin, dass Migrantenorganisationen<br />
in den Rundfunkräten und Landesmedienanstalten<br />
vertreten sind.<br />
Vorschläge für Selbstverpfl ichtungen der<br />
Kommunen<br />
Die Kommunen sollten sich verpfl ichten:<br />
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In ihren Integrationsstrategien/-konzepten das<br />
Engagement von Migrantinnen und Migranten<br />
und die mitgestaltende Einbeziehung von Migrantenorganisationen<br />
mit besonderem Stellenwert<br />
zu verankern.