Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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4.2.<br />
2.2. Vorschläge für Selbstverpfl ichtungen der<br />
Länder und der Kommunen<br />
54<br />
In dem 2004 von der Jugendministerkonferenz (JMK)<br />
und der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen<br />
gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe<br />
Bildung in Kindertageseinrichtungen haben sich die<br />
Länder über die Ausformung und Umsetzung des<br />
Bildungsauftrags der Kindertageseinrichtungen im<br />
Elementarbereich verständigt. Dieser Rahmen wird<br />
durch die in allen Ländern vorliegenden Bildungspläne<br />
auf Landesebene konkretisiert, ausgefüllt und<br />
erweitert. Innerhalb des gemeinsamen Rahmens<br />
gehen die Länder eigene, den jeweiligen Situationen<br />
angemessene Wege der Ausdifferenzierung und<br />
Umsetzung. Im Vordergrund der Umsetzungsbemühungen<br />
im Elementarbereich steht die Vermittlung<br />
grundlegender Kompetenzen und die Entwicklung<br />
und Stärkung persönlicher Ressourcen.<br />
Sprachliche Bildung gehört wesentlich zur Erfüllung<br />
des Bildungsauftrags der Kindertageseinrichtungen.<br />
Sprachförderung setzt daher ganzheitlich und an den<br />
individuellen Bedürfnissen des Kindes an. Sie muss in<br />
die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt<br />
eingebunden sein, wenn sie erfolgreich sein will.<br />
Sprachförderung zielt auf Nachhaltigkeit. Sie muss<br />
daher möglichst früh und regelmäßig beginnen und<br />
systematisch aufgebaut sein. Es gilt aber auch: Für<br />
Sprachförderung ist es nie zu spät.<br />
Mit Blick auf die Sprachförderung verpfl ichten sich<br />
die Länder und Kommunen:<br />
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zu einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten<br />
Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder<br />
unter drei Jahren;<br />
das Thema sprachliche Bildung als Querschnittsaufgabe<br />
in die Konzepte der Kindertageseinrichtungen<br />
im Rahmen der dort geleisteten Bildungsarbeit<br />
zu implementieren;<br />
zur fl ächendeckenden Einführung verbindlicher<br />
pädagogischer, wissenschaftlich begleiteter<br />
Verfahren zur Sprachstandserfassung und Dokumentation,<br />
die eine kontinuierliche Beobachtung<br />
der Kinder und konkrete Förderempfehlungen<br />
für jedes einzelne Kind erlauben; dabei muss die<br />
Situation mehrsprachiger Kinder Berücksichtigung<br />
fi nden;<br />
die fl ächendeckende Verbreitung von Förderangeboten,<br />
die an den Ergebnissen der Sprachstandserfassungen<br />
ansetzen und hierauf aufbauen;<br />
die Entwicklung und Anwendung von Instrumenten<br />
zu unterstützen, den verantwortlichen<br />
Akteuren vergleichende Maßstäbe ermöglichen<br />
und auf diese Weise zur Qualitätsverbesserung<br />
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beitragen, beispielsweise durch Verfahren externer<br />
Evaluation oder standardisierter Sprachstandserfassungs-<br />
und Beobachtungsverfahren; hier geht es insbesondere<br />
um sog. Sprachkompetenztests, die für<br />
alle Kinder spätestens ein Jahr vor der Einschulung<br />
bzw. im Alter von vier Jahren verbindlich sein sollen;<br />
den Kindertageseinrichtungen Rahmenbedingungen<br />
zu ermöglichen (bspw. Kleinere Gruppen,<br />
sprachlich gut durchmischte Kindergruppen,<br />
interkulturelle Öffnung, mehr Personal bei hohem<br />
Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund), die<br />
für eine individuelle altersgerechte Sprachförderung<br />
von Kindern förderlich sind;<br />
die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen<br />
und Erziehern in den Bereichen „Kenntnisse<br />
über den Zweitsprachenerwerb“, „pädagogische<br />
Sprachstandsdiagnostik und pädagogische Sprachförderkompetenz“<br />
zeitnah zu verbessern und<br />
fl ächendeckend anzubieten;<br />
die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in<br />
einem modularisierten System zu verbessern, das<br />
praxisgerecht ist; im Rahmen der europäischen<br />
Harmonisierung ist – zunächst für Leitungskräfte<br />
– eine Ausbildung auf dem Bachelor-Niveau<br />
anzustreben;<br />
landesspezifi sche Rahmenpläne für die Bildung im<br />
Kindergarten auf Kinder unter drei Jahren auszuweiten<br />
und im Hinblick auf Sprachentwicklung<br />
und Sprachförderung zu konkretisieren;<br />
zusätzliche Fördermaßnahmen für Einrichtungen,<br />
die ganz überwiegend oder zu einem hohen Anteil<br />
von Kindern mit Migrationshintergrund besucht<br />
werden, um eine wirksame kompensatorische<br />
Sprachförderung zu ermöglichen.<br />
2.3. Selbstverpfl ichtungen der Institutionen<br />
und Organisationen<br />
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Die Verbände der Freien Wohlfahrtspfl ege<br />
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sagen zu, die Aufgabe der sprachlichen Bildung<br />
für alle Kinder in den Konzepten der Kindertageseinrichtungen<br />
weiter zu entwickeln und<br />
hinsichtlich der Spracherwerbsprozesse von<br />
Migrantenkindern weiter zu konkretisieren;<br />
sichern zu, dass die Sprachförderung als<br />
Bildungsauftrag in die jeweiligen Qualitätskonzepte<br />
der Träger eingebunden wird,<br />
legen Wert auf eine entsprechende Qualifi -<br />
zierung der Erzieherinnen und Erzieher und<br />
werden – soweit möglich – Erzieherinnen und<br />
Erzieher mit Migrationshintergrund einstellen,