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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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4.2.<br />

2.2. Vorschläge für Selbstverpfl ichtungen der<br />

Länder und der Kommunen<br />

54<br />

In dem 2004 von der Jugendministerkonferenz (JMK)<br />

und der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen<br />

gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe<br />

Bildung in Kindertageseinrichtungen haben sich die<br />

Länder über die Ausformung und Umsetzung des<br />

Bildungsauftrags der Kindertageseinrichtungen im<br />

Elementarbereich verständigt. Dieser Rahmen wird<br />

durch die in allen Ländern vorliegenden Bildungspläne<br />

auf Landesebene konkretisiert, ausgefüllt und<br />

erweitert. Innerhalb des gemeinsamen Rahmens<br />

gehen die Länder eigene, den jeweiligen Situationen<br />

angemessene Wege der Ausdifferenzierung und<br />

Umsetzung. Im Vordergrund der Umsetzungsbemühungen<br />

im Elementarbereich steht die Vermittlung<br />

grundlegender Kompetenzen und die Entwicklung<br />

und Stärkung persönlicher Ressourcen.<br />

Sprachliche Bildung gehört wesentlich zur Erfüllung<br />

des Bildungsauftrags der Kindertageseinrichtungen.<br />

Sprachförderung setzt daher ganzheitlich und an den<br />

individuellen Bedürfnissen des Kindes an. Sie muss in<br />

die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt<br />

eingebunden sein, wenn sie erfolgreich sein will.<br />

Sprachförderung zielt auf Nachhaltigkeit. Sie muss<br />

daher möglichst früh und regelmäßig beginnen und<br />

systematisch aufgebaut sein. Es gilt aber auch: Für<br />

Sprachförderung ist es nie zu spät.<br />

Mit Blick auf die Sprachförderung verpfl ichten sich<br />

die Länder und Kommunen:<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

zu einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten<br />

Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder<br />

unter drei Jahren;<br />

das Thema sprachliche Bildung als Querschnittsaufgabe<br />

in die Konzepte der Kindertageseinrichtungen<br />

im Rahmen der dort geleisteten Bildungsarbeit<br />

zu implementieren;<br />

zur fl ächendeckenden Einführung verbindlicher<br />

pädagogischer, wissenschaftlich begleiteter<br />

Verfahren zur Sprachstandserfassung und Dokumentation,<br />

die eine kontinuierliche Beobachtung<br />

der Kinder und konkrete Förderempfehlungen<br />

für jedes einzelne Kind erlauben; dabei muss die<br />

Situation mehrsprachiger Kinder Berücksichtigung<br />

fi nden;<br />

die fl ächendeckende Verbreitung von Förderangeboten,<br />

die an den Ergebnissen der Sprachstandserfassungen<br />

ansetzen und hierauf aufbauen;<br />

die Entwicklung und Anwendung von Instrumenten<br />

zu unterstützen, den verantwortlichen<br />

Akteuren vergleichende Maßstäbe ermöglichen<br />

und auf diese Weise zur Qualitätsverbesserung<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

beitragen, beispielsweise durch Verfahren externer<br />

Evaluation oder standardisierter Sprachstandserfassungs-<br />

und Beobachtungsverfahren; hier geht es insbesondere<br />

um sog. Sprachkompetenztests, die für<br />

alle Kinder spätestens ein Jahr vor der Einschulung<br />

bzw. im Alter von vier Jahren verbindlich sein sollen;<br />

den Kindertageseinrichtungen Rahmenbedingungen<br />

zu ermöglichen (bspw. Kleinere Gruppen,<br />

sprachlich gut durchmischte Kindergruppen,<br />

interkulturelle Öffnung, mehr Personal bei hohem<br />

Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund), die<br />

für eine individuelle altersgerechte Sprachförderung<br />

von Kindern förderlich sind;<br />

die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen<br />

und Erziehern in den Bereichen „Kenntnisse<br />

über den Zweitsprachenerwerb“, „pädagogische<br />

Sprachstandsdiagnostik und pädagogische Sprachförderkompetenz“<br />

zeitnah zu verbessern und<br />

fl ächendeckend anzubieten;<br />

die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in<br />

einem modularisierten System zu verbessern, das<br />

praxisgerecht ist; im Rahmen der europäischen<br />

Harmonisierung ist – zunächst für Leitungskräfte<br />

– eine Ausbildung auf dem Bachelor-Niveau<br />

anzustreben;<br />

landesspezifi sche Rahmenpläne für die Bildung im<br />

Kindergarten auf Kinder unter drei Jahren auszuweiten<br />

und im Hinblick auf Sprachentwicklung<br />

und Sprachförderung zu konkretisieren;<br />

zusätzliche Fördermaßnahmen für Einrichtungen,<br />

die ganz überwiegend oder zu einem hohen Anteil<br />

von Kindern mit Migrationshintergrund besucht<br />

werden, um eine wirksame kompensatorische<br />

Sprachförderung zu ermöglichen.<br />

2.3. Selbstverpfl ichtungen der Institutionen<br />

und Organisationen<br />

■<br />

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspfl ege<br />

➤<br />

➤<br />

➤<br />

sagen zu, die Aufgabe der sprachlichen Bildung<br />

für alle Kinder in den Konzepten der Kindertageseinrichtungen<br />

weiter zu entwickeln und<br />

hinsichtlich der Spracherwerbsprozesse von<br />

Migrantenkindern weiter zu konkretisieren;<br />

sichern zu, dass die Sprachförderung als<br />

Bildungsauftrag in die jeweiligen Qualitätskonzepte<br />

der Träger eingebunden wird,<br />

legen Wert auf eine entsprechende Qualifi -<br />

zierung der Erzieherinnen und Erzieher und<br />

werden – soweit möglich – Erzieherinnen und<br />

Erzieher mit Migrationshintergrund einstellen,

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