Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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Erklärung des Bundes zum<br />
<strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong><br />
1. Zuwanderung und Integration<br />
sind Teil unserer Geschichte<br />
Unser Land blickt auf eine lange und prägende<br />
Migrationstradition mit zahlreichen Beispielen<br />
erfolgreicher Integration zurück. Mit dem Ende des<br />
Zweiten Weltkriegs wurden Millionen deutscher<br />
Flüchtlinge und Vertriebener in unsere Gesellschaft<br />
integriert. Später fanden über vier Millionen Deutsche<br />
als Aussiedlerinnen und Aussiedler Aufnahme. Fünf<br />
Jahrzehnte sind seit der ersten Anwerbung ausländischer<br />
Arbeitskräfte vergangen. Ihnen folgten seither<br />
Millionen Menschen, die als Arbeitnehmerinnen,<br />
Arbeitnehmer und Familienangehörige oder aus<br />
humanitären Gründen in unser Land kamen, aufgenommen<br />
wurden und häufi g hier geblieben sind. Diesen<br />
historischen Erfahrungsschatz werden wir sehr<br />
viel stärker als bisher für einen positiven und pragmatischen<br />
Umgang mit Zuwanderung und Integration<br />
nutzen.<br />
Heute leben in Deutschland rund fünfzehn Millionen<br />
Menschen, die einen Migrationshintergrund haben.<br />
Dies ist fast ein Fünftel der Bevölkerung in unserem<br />
Land. Bei den unter 25-jährigen ist es sogar mehr als<br />
ein Viertel. Mehr als die Hälfte der Menschen mit<br />
Migrationshintergrund besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.<br />
Viele sind in Deutschland geboren.<br />
Sehr viele Migrantinnen und Migranten haben längst<br />
ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden. Sie sind<br />
erfolgreich und tragen mit ihren Fähigkeiten und Leistungen<br />
zum Wohlstand und zur gesellschaftlichen<br />
und kulturellen Vielfalt des Landes bei. Zu Recht<br />
verdienen sie dafür Anerkennung und Respekt.<br />
Angesichts des demografi schen Wandels und des<br />
wachsenden weltweiten Wettbewerbs um die besten<br />
Köpfe müssen wir auch zukünftig Zuwanderung<br />
gezielt für die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Interessen Deutschlands nutzen. Auch dafür ist eine<br />
nachhaltige Integrationspolitik dringend erforderlich.<br />
2. Eine Aufgabe von nationaler<br />
Bedeutung<br />
Bund, Länder und Kommunen haben vielfältige<br />
Anstrengungen zur Integrationsförderung unternommen.<br />
Gleichwohl haben Integrationsprobleme in den<br />
zurückliegenden Jahren teilweise zugenommen. Die<br />
Abhängigkeit des Bildungserfolges von sozialer Herkunft<br />
und Migrationshintergrund in Deutschland ist<br />
im internationalen Vergleich besonders ausgeprägt.<br />
Zudem gelingt es hier offensichtlich weniger gut als<br />
in anderen Staaten, Schülerinnen und Schüler mit<br />
Migrationshintergrund systematisch und konsequent<br />
beim Erwerb der Landessprache zu unterstützen.<br />
Gerade in Teilen der zweiten und dritten Generation<br />
der Zugewanderten besteht erheblicher nachholender<br />
Integrationsbedarf.<br />
Teile der zugewanderten Bevölkerungsgruppen<br />
beherrschen nur ungenügend Deutsch, sie schneiden<br />
in Bildung und Ausbildung schwächer ab und sind<br />
häufi ger arbeitslos. Zudem akzeptieren einige die<br />
Grundregeln unseres Zusammenlebens nicht; dies gilt<br />
auch hinsichtlich der Rechte von Frauen. Wir müssen<br />
verhindern, dass fehlende Perspektiven und mangelnde<br />
Akzeptanz, die eine große Zahl jugendlicher<br />
Zugewanderter verspüren, in gesellschaftspolitische<br />
Sackgassen führen. Eine „verlorene Generation“ darf<br />
nicht entstehen. Für die Zukunft aller Menschen in<br />
unserem Land wird es von entscheidender Bedeutung<br />
sein, dass alle bereit und willens sind, diese Schwierigkeiten<br />
zu beheben. Sonst droht aus einem Miteinander<br />
ein Nebeneinander zu werden.<br />
Integration ist daher eine Aufgabe von nationaler<br />
Bedeutung. Grundlage ist neben unseren Wertvorstellungen<br />
und unserem kulturellen Selbstverständnis<br />
unsere freiheitliche und demokratische Ordnung,<br />
wie sie sich aus der deutschen und europäischen<br />
Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre<br />
verfassungsrechtliche Ausprägung fi ndet.