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Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt

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4.4.<br />

rechtigte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben in<br />

Deutschland und den gleichberechtigten Zugang<br />

etwa zu Bildung, Beruf und Gesundheits- und sozialen<br />

Regeldiensten durch die Verfl echtung von Benachteiligungen<br />

aufgrund des Geschlechts, der Herkunft<br />

sowie eventuell der Religion erschweren. Tatsächliche<br />

Gleichstellung muss noch verwirklicht, Antidiskriminierungsregelungen<br />

müssen durchgesetzt werden. In<br />

allen Lebensbereichen besteht Bedarf zur Verbesserung<br />

der Information der Migrantinnen, aber auch<br />

der Information über sie, ihre besondere Rolle im<br />

Integrationsprozess und ihre spezifi schen Bedürfnisse<br />

und Probleme. <strong>Der</strong> Ausbildung und konsequenten<br />

Umsetzung von Kultursensibilität kommt in allen<br />

Bereichen besondere Bedeutung zu.<br />

88<br />

Das weitgehende Ausklammern ausländerrechtlicher<br />

Fragestellungen aus den Arbeiten am <strong>Nationale</strong>n<br />

<strong>Integrationsplan</strong> wurde in der Arbeitsgruppe 4 von<br />

vielen bedauert und aus den Reihen der nichtstaatlichen<br />

Teilnehmenden wiederholt kritisiert. Aus ihrer<br />

Sicht wären insbesondere vertiefte Erörterungen<br />

und Bewertungen der im Rahmen der Arbeiten am<br />

‚Richtlinienumsetzungsgesetz‘ diskutierten Änderungen<br />

des Ausländerrechts wünschenswert gewesen.<br />

Einige merkten an, ein nationales Integrationskonzept<br />

müsse auch und gerade die Migrantinnen und<br />

Migranten in den Blick nehmen, die nur geduldet und<br />

gar illegal in Deutschland aufhältig seien.<br />

1. Themenschwerpunkt:<br />

Integration durch Recht<br />

Schutz vor Gewalt im persönlichen Umfeld,<br />

Zwangsverheiratung, Information und Beratung<br />

Als Schwerpunkt der Arbeit haben sich aus dem der<br />

Gruppe zugrunde liegenden Thementableau die Themenfelder<br />

Schutz vor Gewalt im persönlichen Umfeld<br />

im Allgemeinen und vor Zwangsverheiratung im<br />

Besonderen herausgebildet; weitere Themen vertieft<br />

zu erörtern war in der Kürze der Zeit nicht möglich.<br />

Die Teilnehmenden hoffen jedoch, einen Impuls<br />

geben zu können für vergleichbar offene und konstruktive<br />

Diskussionen über Möglichkeiten zur Verstärkung<br />

der Integrationsleistung des geltenden Rechts<br />

auch außerhalb des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>s.<br />

1.1 Bestandsaufnahme<br />

In den vergangenen Jahren ist unter unterschiedlichen<br />

Aspekten darüber diskutiert worden, ob die<br />

geltende Rechtslage der spezifi schen Situation von<br />

Migrantinnen in unserer Gesellschaft und ihren<br />

besonderen Problemen ausreichend Rechnung trägt.<br />

Ausgangspunkt war häufi g die Medienberichterstattung<br />

über tragische Fälle von Gewalt. Sie haben<br />

Viele der Teilnehmenden äußerten den Wunsch, den<br />

begonnenen konstruktiven Gesprächsprozess nach<br />

Abschluss der Arbeitsgruppe 4 fortzuführen.<br />

Unterarbeitsgruppe 1<br />

‚Integration durch Recht;<br />

Partizipation‘<br />

Grundlage der Unterarbeitsgruppe 1 war eine<br />

Annäherung an die integrativen Möglichkeiten der<br />

deutschen Rechtsordnung und die Mitwirkung der<br />

Migrantinnen an der Gestaltung der Gesellschaft<br />

durch das Recht. Unter dem Oberthema ‚Integration<br />

durch Recht‘ wurden bestimmte Themen zur Diskussion<br />

gestellt und insbesondere die Frage nach Integrationshemmnissen<br />

in Teilbereichen des deutschen<br />

Zivil- und Strafrechts und möglichen Handlungsoptionen<br />

zu ihrer Überwindung aufgeworfen. Im Bereich<br />

der ‚Partizipation‘ wurden die Möglichkeiten zur<br />

Verbesserung der Teilhabe der Migrantinnen an den<br />

gesellschaftlichen und politischen Prozessen diskutiert,<br />

die ihrerseits Normen und Werte maßgeblich<br />

mitgestalten.<br />

einer breiteren Öffentlichkeit bewusst gemacht, dass<br />

Migrantinnen innerhalb des gesamtgesellschaftlichen<br />

Problems innerfamiliärer Gewalt gegen Frauen<br />

spezifi schen und besonders massiven Formen von<br />

Gewalt und Zwang ausgesetzt sind. Diese stehen im<br />

Widerspruch zu unserer Rechtsordnung. Wirksam<br />

werden können allerdings nur Gesetze, die bekannt<br />

sind und durchgesetzt werden können. Grundvoraussetzung<br />

dafür ist die Information der Migrantinnen<br />

über ihre rechtlichen Möglichkeiten und bestehende<br />

Beratungs- und Hilfsangebote.<br />

Häusliche Gewalt einschließlich spezifi scher Formen<br />

von Gewalt (wie etwa Genitalverstümmelung) und<br />

Zwangsverheiratung betreffen Migrantinnen vielfach<br />

in besonderer Weise. Besonders betroffen sind<br />

die Frauen und Mädchen, die noch am Anfang des<br />

Integrationsprozesses stehen, daneben aber auch und<br />

gerade Migrantinnen, deren Lebenseinstellung und<br />

Lebensweise nicht mehr den von Kultur und Sitten<br />

der ehemaligen Heimat der Eltern geprägten Erwartungen<br />

in Familie und sozialem Umfeld entsprechen.<br />

Opfer sind auch Männer, deren Familien die Zwangsverheiratung<br />

als erzieherische Maßnahme einsetzen<br />

wollen. Betroffen sind außerdem Lesben und Schwule,<br />

bei denen Eltern mit der Zwangsverheiratung eine<br />

heterosexuelle Lebensweise durchsetzen wollen.

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