Der Nationale Integrationsplan - Sachsen-Anhalt
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4.4.<br />
rechtigte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben in<br />
Deutschland und den gleichberechtigten Zugang<br />
etwa zu Bildung, Beruf und Gesundheits- und sozialen<br />
Regeldiensten durch die Verfl echtung von Benachteiligungen<br />
aufgrund des Geschlechts, der Herkunft<br />
sowie eventuell der Religion erschweren. Tatsächliche<br />
Gleichstellung muss noch verwirklicht, Antidiskriminierungsregelungen<br />
müssen durchgesetzt werden. In<br />
allen Lebensbereichen besteht Bedarf zur Verbesserung<br />
der Information der Migrantinnen, aber auch<br />
der Information über sie, ihre besondere Rolle im<br />
Integrationsprozess und ihre spezifi schen Bedürfnisse<br />
und Probleme. <strong>Der</strong> Ausbildung und konsequenten<br />
Umsetzung von Kultursensibilität kommt in allen<br />
Bereichen besondere Bedeutung zu.<br />
88<br />
Das weitgehende Ausklammern ausländerrechtlicher<br />
Fragestellungen aus den Arbeiten am <strong>Nationale</strong>n<br />
<strong>Integrationsplan</strong> wurde in der Arbeitsgruppe 4 von<br />
vielen bedauert und aus den Reihen der nichtstaatlichen<br />
Teilnehmenden wiederholt kritisiert. Aus ihrer<br />
Sicht wären insbesondere vertiefte Erörterungen<br />
und Bewertungen der im Rahmen der Arbeiten am<br />
‚Richtlinienumsetzungsgesetz‘ diskutierten Änderungen<br />
des Ausländerrechts wünschenswert gewesen.<br />
Einige merkten an, ein nationales Integrationskonzept<br />
müsse auch und gerade die Migrantinnen und<br />
Migranten in den Blick nehmen, die nur geduldet und<br />
gar illegal in Deutschland aufhältig seien.<br />
1. Themenschwerpunkt:<br />
Integration durch Recht<br />
Schutz vor Gewalt im persönlichen Umfeld,<br />
Zwangsverheiratung, Information und Beratung<br />
Als Schwerpunkt der Arbeit haben sich aus dem der<br />
Gruppe zugrunde liegenden Thementableau die Themenfelder<br />
Schutz vor Gewalt im persönlichen Umfeld<br />
im Allgemeinen und vor Zwangsverheiratung im<br />
Besonderen herausgebildet; weitere Themen vertieft<br />
zu erörtern war in der Kürze der Zeit nicht möglich.<br />
Die Teilnehmenden hoffen jedoch, einen Impuls<br />
geben zu können für vergleichbar offene und konstruktive<br />
Diskussionen über Möglichkeiten zur Verstärkung<br />
der Integrationsleistung des geltenden Rechts<br />
auch außerhalb des <strong>Nationale</strong>n <strong>Integrationsplan</strong>s.<br />
1.1 Bestandsaufnahme<br />
In den vergangenen Jahren ist unter unterschiedlichen<br />
Aspekten darüber diskutiert worden, ob die<br />
geltende Rechtslage der spezifi schen Situation von<br />
Migrantinnen in unserer Gesellschaft und ihren<br />
besonderen Problemen ausreichend Rechnung trägt.<br />
Ausgangspunkt war häufi g die Medienberichterstattung<br />
über tragische Fälle von Gewalt. Sie haben<br />
Viele der Teilnehmenden äußerten den Wunsch, den<br />
begonnenen konstruktiven Gesprächsprozess nach<br />
Abschluss der Arbeitsgruppe 4 fortzuführen.<br />
Unterarbeitsgruppe 1<br />
‚Integration durch Recht;<br />
Partizipation‘<br />
Grundlage der Unterarbeitsgruppe 1 war eine<br />
Annäherung an die integrativen Möglichkeiten der<br />
deutschen Rechtsordnung und die Mitwirkung der<br />
Migrantinnen an der Gestaltung der Gesellschaft<br />
durch das Recht. Unter dem Oberthema ‚Integration<br />
durch Recht‘ wurden bestimmte Themen zur Diskussion<br />
gestellt und insbesondere die Frage nach Integrationshemmnissen<br />
in Teilbereichen des deutschen<br />
Zivil- und Strafrechts und möglichen Handlungsoptionen<br />
zu ihrer Überwindung aufgeworfen. Im Bereich<br />
der ‚Partizipation‘ wurden die Möglichkeiten zur<br />
Verbesserung der Teilhabe der Migrantinnen an den<br />
gesellschaftlichen und politischen Prozessen diskutiert,<br />
die ihrerseits Normen und Werte maßgeblich<br />
mitgestalten.<br />
einer breiteren Öffentlichkeit bewusst gemacht, dass<br />
Migrantinnen innerhalb des gesamtgesellschaftlichen<br />
Problems innerfamiliärer Gewalt gegen Frauen<br />
spezifi schen und besonders massiven Formen von<br />
Gewalt und Zwang ausgesetzt sind. Diese stehen im<br />
Widerspruch zu unserer Rechtsordnung. Wirksam<br />
werden können allerdings nur Gesetze, die bekannt<br />
sind und durchgesetzt werden können. Grundvoraussetzung<br />
dafür ist die Information der Migrantinnen<br />
über ihre rechtlichen Möglichkeiten und bestehende<br />
Beratungs- und Hilfsangebote.<br />
Häusliche Gewalt einschließlich spezifi scher Formen<br />
von Gewalt (wie etwa Genitalverstümmelung) und<br />
Zwangsverheiratung betreffen Migrantinnen vielfach<br />
in besonderer Weise. Besonders betroffen sind<br />
die Frauen und Mädchen, die noch am Anfang des<br />
Integrationsprozesses stehen, daneben aber auch und<br />
gerade Migrantinnen, deren Lebenseinstellung und<br />
Lebensweise nicht mehr den von Kultur und Sitten<br />
der ehemaligen Heimat der Eltern geprägten Erwartungen<br />
in Familie und sozialem Umfeld entsprechen.<br />
Opfer sind auch Männer, deren Familien die Zwangsverheiratung<br />
als erzieherische Maßnahme einsetzen<br />
wollen. Betroffen sind außerdem Lesben und Schwule,<br />
bei denen Eltern mit der Zwangsverheiratung eine<br />
heterosexuelle Lebensweise durchsetzen wollen.